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16.06.2016 | 07:21 | Sicherung von Überschwemmungsgebieten 

Gemeinden müssen Hochwasserschutzmaßnahmen akzeptieren

München - Zwei oberbayerische Kommunen müssen eine behördliche Verfügung für Hochwasserschutz an der Donau hinnehmen.

Überschwemmungsgebiet
(c) proplanta
Das Verwaltungsgericht München wies am Mittwoch Klagen der Gemeinden Pförring und Münchsmünster sowie eines Landwirts gegen die vorläufige Sicherung eines Überschwemmungsgebietes durch das Landratsamt Pfaffenhofen an der Ilm zurück.

Die noch fehlende Urteilsbegründung werde den Prozessparteien in einigen Wochen mitgeteilt, sagte Gerichtssprecher Florian Huber. Die Kläger können Antrag auf Zulassung der Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) stellen.

Die Allgemeinverfügung der Kreisbehörde vom Juni 2015 sieht vor, dass im Bereich des geplanten Flutpolders «Katzau» keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden dürfen. Die beiden Kommunen sehen in der Verfügung eine Verletzung ihrer Planungshoheit.

Ihre Bürgermeister Bernhard Sammiller (Pförring) und Andreas Meyer (Münchsmünster) hatten bei der mündlichen Verhandlung am Dienstag übereinstimmend gesagt, dass es sich bei dem Areal nicht um ein Überschwemmungsgebiet handle. Durch die Verfügung seien die Grundstückspreise deutlich gesunken.

Der Vorsitzende Richter hatte die vorläufige Sicherung der Flächen hinnehmbar für die Gemeinden genannt. Auch andere Kommunen entlang der Donau klagen gegen die vorläufige Sicherung von Überschwemmungsgebieten durch Behörden.
dpa
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