Dies habe die
EU-Kommission bekannt gegeben, teilte Landwirtschaftsminister Hendrik Hering heute in Mainz mit. „Mit ihrer Mitteilung sorgt die Kommission bereits jetzt für Klarheit und vor allem Rechtssicherheit bei den Landwirten“, begrüßte der Minister die Verlautbarung aus Brüssel.
Der Minister erläuterte weiter, gleichzeitig mit der Abschaffung der Stilllegungsverpflichtung sollten auch die derzeit noch existierenden Zahlungsansprüche für Stilllegung in normale Zahlungsansprüche umgewandelt werden.
„Mit der endgültigen Abschaffung der Stilllegungsverpflichtung geht ein lange gehegter und auch von mir häufig geäußerter Wunsch in Erfüllung. Sie ist ein erster Schritt zur Entbürokratisierung im Rahmen der Betriebsprämienregelung“, sagte Hering. Damit könnten die Landwirte in Zeiten der Entkopplung besser auf Veränderungen am Markt reagieren. Auf freiwilliger Basis könnten Flächen jedoch weiterhin aus der landwirtschaftlichen Produktion genommen werden, so Hering.
Die obligatorische Flächenstilllegung war mit der Gemeinsamen
Agrarreform 1992 eingeführt worden, um angesichts steigender Überschüsse auf dem europäischen Getreidesektor auf die wachsende Überschussproblematik zu reagieren. Jeder Landwirt musste einen bestimmten Teil seiner landwirtschaftlich genutzten Fläche stilllegen. In Rheinland-Pfalz gibt es rund 30.000 Hektar stillgelegte Ackerflächen. (PD)