«Für uns ist unerklärlich, warum die Bundesregierung die kleine Wasserkraft aus gewässerökologischen Gründen nicht mehr fördern möchte», erklärte Hauptgeschäftsführerin Kerstin Andreae vom Bundesverband der Energie- und
Wasserwirtschaft (BDEW).
Wasserkraft trage seit vielen Jahrzehnten zu einer sicheren, wirtschaftlichen und nachhaltigen
Stromversorgung bei. «Sie verdient daher Unterstützung.» Das Wasserhaushaltsgesetz und die Landeswassergesetze stellten einen hinreichenden Schutz für die Gewässer sicher.
Laut dem Anfang April von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorgelegten «Osterpaket» zum
Ausbau erneuerbarer Energien sollen kleine Wasserkraftanlagen bis 500 Kilowatt «wegen ihrer besonderen gewässerökologischen Auswirkungen» künftig nicht mehr gefördert werden. Nach Angaben des BDEW sieht die Bundesregierung die Streichung der Vergütung für den Neubau und die Ertüchtigung von Anlagen dieser Größenordnung vor.
Der Landesverband Erneuerbare Energien in Nordrhein-Westfalen hatte den
Gesetzentwurf Anfang der Woche als für die Wasserkraft «völlig fehlgeleitet» bezeichnet. «Diese völlig unerwartete Neuausrichtung der Wasserkraftförderung passt überhaupt nicht in die Zeit, in der jede regenerative Kilowattstunde zählt, um die Importabhängigkeit im Energiesektor zu senken», sagte der Vorsitzende des Verbandes, Reiner Priggen.
Nach seinen Angaben haben von den bundesweit etwa 7.300 Wasserkraftwerken rund 90 Prozent eine Leistung von weniger als 500 Kilowatt. «Nach vorliegenden Statistiken versorgen allein die kleinen Wasserkraftwerke mehr als eine Million Haushalte bundesweit mit sauberem Strom.» Durch eine
Modernisierung lasse sich in der Regel rund 20 Prozent mehr Wasserkraftstrom erzeugen.