Damit werden Vorgaben der EU und des Bundes umgesetzt, um rückwirkende Strafzahlungen wegen Verstößen Deutschlands gegen die
Nitratrichtlinie der EU zu vermeiden. Nachbesserungsbedarf sehe er bei der Umsetzung des Verursacherprinzips, erläuterte Schwarz.
«Landwirtschaftliche Betriebe, die nachweislich gewässerschonend wirtschaften, müssen dafür auch honoriert werden.» Die
EU-Kommission hatte die Methodik zur Ausweisung der mit
Nitrat belasteten Gebiete in Deutschland bemängelt und Nachbesserungen gefordert. In solchen «roten Gebieten» ist das
Grundwasser stärker mit Stickstoff belastet als anderswo. Deshalb ist der Einsatz von Dünger dort besonders begrenzt.
Mit den Neuregelungen wächst in Schleswig-Holstein dem Ministerium zufolge der Anteil dieser Gebiete seit der letzten Ausweisung Ende 2020 von 5,4 auf 9,5 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Die Gründe lägen bei methodischen Änderungen, auf die sich EU und Deutschland verständigt hätten.
Die Zahl der Messstellen sei beträchtlich auf 552 erhöht worden und solle bis 2024 weiter steigen. Ein dichteres Messnetz ermögliche eine genauere Differenzierung. Damit könnten
Betriebe von Auflagen entlastet werden, wenn nachweislich keine
Nitratbelastung bestehe.