Beschränkungen für bestimmte Biokraftstoffe durch die EU-Richtlinie für erneuerbare Energien sind zulässig. (c) proplanta
Wie die Europäische Kommission dazu am Dienstag (5.3.) mitteilte, hat das Gremium damit die grundsätzliche Vereinbarkeit der EU-Richtlinie mit dem Regelwerk der WTO bestätigt. Allerdings seien Nachbesserungen an den zur Umsetzung erlassenen Delegierten Rechtsakten notwendig. Diese sind der Kommission zufolge allerdings aufgrund von Erfordernissen der europäischen Gesetzgebung überwiegend sowieso vorgesehen.
Angerufen worden war die WTO 2019 von Malaysia; zuvor hatte Indonesien bereits eine vergleichbare Beschwerde eingelegt. Beide Länder wenden sich gegen die Einschränkung der Anrechenbarkeit von bestimmten Biokraftstoffen auf die in der RED festgeschriebenen Ziele für die Nutzung von erneuerbaren Kraftstoffen. Aus Sicht der EU hat Biokraftstoff auf der Basis von Palmöl unter dem Strich eine negative Klimawirkung, vornehmlich aufgrund der damit verbundenen Landnutzungsänderung in Form von Abholzung.
Malaysia hat nun noch die Möglichkeit, die Entscheidung des Streitschlichtungsgremiums anzufechten. Damit würde der Fall an das Berufungsgremium der WTO gehen, dessen ordnungsgemäße Funktion aber bekanntlich seit Jahren von den USA blockiert wird. Sollte Malaysia auf einen Einspruch verzichten, wird die Entscheidung des Panels nach 60 Tagen rechtsverbindlich. Das Verfahren um die Beschwerde Indonesiens ist nach Angaben der EU-Kommission auf Betreiben des Antragstellers für zwei Monate ausgesetzt worden.