Das sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes (
16/12117) vor. Ursprünglich war als Termin der Umstellung der 1. Januar 2009 vorgesehen. Angesichts des intensiven Erörterungsbedarfes über die erforderliche Änderung der Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung hätten den Bewirtschaftern der Flächen die erforderlichen Informationen über den jeweiligen Grad der Erosionsgefährdung nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden können.
Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme, in dem Änderungsgesetz auch eine Änderung des Düngegesetzes vorzunehmen. Danach sollen Kohlendioxid und Wasser von der Begriffsbestimmung für Düngemittel gänzlich ausgenommen werden. Dies sei bisher nicht der Fall. Als Folgeänderung solle der Gesetzentwurf "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes und des Düngegesetzes" heißen. Die Bundesregierung stimmt den Änderungsvorschlägen zu. (hib/HAU)