Das Herunterfahren des öffentlichen Lebens gestaltet sich wie folgt:- Halbierung der geltenden Höchstgrenzen für Veranstaltungen, dann weitere Reduzierungen
- Schließung der Theater, Museen, Messen sowie Veranstaltungen
- Hochschulunterricht in der Regel digital
- Über die Sperrstunden hinausgehende Einschränkungen der Gastronomie; im Extremfall könnte nur noch Außer-Haus-Verkauf erlaubt werden
- Aussetzen des Vereinssports
- Schließung von Betrieben mit körpernahen Dienstleistungen wie Massage oder Friseure
- Schließung von Fitnessstudios, Schwimmbädern und Saunen
- Schließung gewerblicher Unterkünfte, um Reisen auf ein möglichst geringes Maß zu reduzieren
- Schließung des Einzelhandels für nicht notwendige Güter des täglichen Bedarfs