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23.02.2017 | 08:41 | Milchmengenreduzierung 

Vorschusszahlungen der Milchsonderbeihilfe abgeschlossen

Bonn - Die BLE konnte vor Fristende die beantragten Vorschüsse an die Milcherzeuger auszahlen. Von den 23.862 Landwirten nahmen rund 16 Prozent diese Möglichkeit in Anspruch.

Milchproduktion gedrosselt
(c) proplanta
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) hat im Auftrag des Bundeslandwirtschaftsministeriums insgesamt 23.862 Anträge erhalten, das entspricht in etwa 30 Prozent der deutschen Milchbauern.

Über die Hälfte aus dem Süden – Drittel der Menge aus dem Norden



Fast 40 Prozent der Anträge stammen aus Bayern, gefolgt von Niedersachsen (20,6 Prozent), Baden-Württemberg (12 Prozent), Nordrhein-Westfalen (10 Prozent) und Schleswig-Holstein (7,4 Prozent). Während gut ein Drittel der beantragten Milchmenge auf den Norden (Niedersachsen: 25 Prozent; Schleswig-Holstein: 9,3 Prozent) entfällt.

Die Verteilung der Anträge aus den Bundesländern gestaltete sich wie folgt:

Anträge         Beantragte Milchmenge
(Vorschuss)       (gerundet in Mio. kg)

- Bayern                  9.374    (1.270)         3.029,6

- Niedersachsen   4.939    (628)                   4.045,2

- Baden-Württemberg       2.865    (581)                   1.200,2

- NRW                     2.392    (452)                   1.754,5

- Schleswig-Holstein      1.772    (164)                   1.502,3

- Hessen             820    (170)                      450,1

- Rheinland-Pfalz    440    (106)                      297,8

- Sachsen            294    (75)                       998,3

- Mecklenburg-Vorp.          255    (58)                       776,9

- Brandenburg                227    (73)                       798,0

- Sachsen-Anhalt     221    (66)                       564,8

- Thüringen                  183    (49)                       684,0

- Saarland                     74   (20)                         51,6

Gesamt*             23.862    (3.712)                     16.156,7
*(inkl. Stadtstaaten)

Hintergrund

Vom 30. Dezember 2016 bis zum 16. Januar 2017 konnten Milcherzeuger eine Sonderbeihilfe bei der BLE beantragen. Bedingung dafür ist, dass sie im Beibehaltungszeitraum Februar, März, April 2017 insgesamt nicht mehr Milch anliefern, als im Bezugszeitraum Februar, März, April 2016.

Jeder Antragsteller erhält mindestens 0,36 Cent pro Kilogramm für Milch, die er im Zeitraum 01. Dezember 2015 bis 30. November 2016 angeliefert hat. Da nicht alle Milcherzeuger einen Antrag eingereicht haben, wird der Beihilfesatz voraussichtlich höher ausfallen. Der genaue Betrag steht im Sommer nach abschließender Prüfung aller Nachweise über den Beibehaltungszeitraum fest.
BLE
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