Vergangene Woche hätten in einer Arbeitsgruppe zur Vereinfachung der EU-Agrarpolitik Beamte der Brüsseler Generaldirektion für Landwirtschaft Überlegungen geäußert, die aktiven Landwirte über einen Mindestanteil ihres Einkommens aus landwirtschaftlicher Tätigkeit am Gesamteinkommen abzugrenzen.
Als Nachweis könnte zum Beispiel der Einkommensteuerbescheid dienen. Diese aktuellen Gedankenspiele in Brüssel haben die von Präsident Gerd
Sonnleitner bereits Ende 2010 öffentlich geäußerte Sorge als berechtigt bestätigt. In der Diskussion über die EU-Agrarpolitik nach 2013 bestehe mit der Definition „aktiver Landwirt“ die große Gefahr, dass Nebenerwerbslandwirte und Betriebe mit Einkommenskombinationen wie Bioenergie, Urlaub auf dem Bauernhof oder anderen Standbeinen vom Erhalt von EU-Direktzahlungen künftig ausgeschlossen würden. Hier gelte es weiter wachsam zu bleiben und sich nicht beschwichtigen zu lassen.
Bei der Konferenz zum Bürokratieabbau in der Gemeinsamen
Agrarpolitik am vergangenen Montag, 14. März, in Freising erklärte EU-Agrarkommissar Dacian Cioloº, dass die
EU-Kommission im Zusammenhang mit dem Thema „aktiver Landwirt“ im Moment keinen konkreten Vorschlag habe, der auf der Grundlage von Einkommen basiere. Er betonte, dass beim „aktiven Landwirt“ noch keine nähere Definition vorliege. (bbv)