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26.07.2015 | 12:15 | Absatzfondsgesetz 

CMA und ZMP sind endgültig abgewickelt

Berlin - Bei der Abwicklung des Absatzfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft sowie der Liquidation der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) und der Zentralen Markt- und Preisberichtstelle (ZMP) sind wichtige Meilensteine erreicht worden.

CMA ZMP Abwicklung
(c) Franz Pfluegl - fotolia.com
Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen mitteilte, befindet sich derzeit lediglich noch der Absatzfonds selbst in der Abwicklung, während die Liquidation der CMA zum 30. April 2015 und die der ZMP bereits zum 31. Dezember 2014 beendet wurde.

Im Rahmen der durch das Bundesverfassungsgericht veranlassten Rückerstattung zurückgenommener Absatzfondsbeiträge wurden laut Bundesregierung durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) und die zuständigen Landesstellen bislang insgesamt 117,4 Mio. Euro an die ehemaligen Beitragszahler zurückgegeben.

Während im Zuständigkeitsbereich der BLE keine Verfahren mehr anhängig seien, befänden sich nach Angaben der Länder auf deren Ebene noch 17 verwaltungsgerichtliche Verfahren zur Beitragsrückerstattung in der Schwebe, berichtete die Bundesregierung. Dabei betrage die Summe der jeweiligen Streitwerte insgesamt rund 20,7 Mio. Euro. Derzeit sei offen, wann mit einem Abschluss dieser Verfahren gerechnet werden könne.

Weiter laufende Kosten

Laut Bundesregierung sind derzeit im Absatzfonds noch vier Personen auf 3,5 Stellen beschäftigt, für die im Jahr 2015 Personalkosten von insgesamt 466.200 Euro eingeplant sind. Außer den Personalkosten fallen beim Absatzfonds im Jahr 2015 Kosten in Höhe von voraussichtlich rund 455.600 Euro an, die beispielsweise für Immobilienkosten oder Honorare für Sachverständige vorgesehen sind.

Laut den Regierungsangaben sind bis zur erfolgreich abgeschlossenen Liquidation der CMA bei dieser im laufenden Jahr zudem Personalkosten von 141.000 Euro und Sachkosten von 595.000 Euro aufgelaufen.

Die Abwicklung des Absatzfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft und seiner Durchführungsgesellschaften CMA und ZMP war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Entscheidung vom 3. Februar 2009 die gesetzliche Pflichtabgabe der deutschen Landwirtschaft an den Absatzfonds rückwirkend bis zum 1. Juli 2002 für verfassungswidrig erklärt hatte. Aus diesen Abgaben wurden die CMA und die ZMP finanziert.

Nach Angaben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bundestag war auf Grundlage des Absatzfondsgesetzes von den Landwirten in Deutschland seit dem Jahr 2002 die Summe von rund 600 Mio. Euro eingezogen worden.
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