Die Verbraucherschutzorganisation
Foodwatch hat gegen den Lebensmittelkonzern Unilever (Az 7 U 7/13) geklagt, der die cholesterinsenkende Margarine «Becel pro.activ» vertreibt. Es geht darum, ob Aussagen des Konzerns zu seinem Produkt als Meinungsäußerung oder als Tatsachenbehauptung zu bewerten sind.
Nach der Entscheidung der Vorinstanz durfte Unilever weiter behaupten, es gebe keine Hinweise auf mögliche Gesundheitsrisiken der Margarine. Foodwatch legte Berufung gegen das Urteil ein. Die Organisation wirft dem Konzern vor, Nebenwirkungen der mit Pflanzensterinen angereicherten Margarine zu verschleiern. (dpa/lno)