Ein entsprechender Beschluss werde in den nächsten Tagen gefällt, bestätigte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Tönnies selbst zahlt allein 900.000 Euro. Als Gesellschafter seiner Firmengruppe in Rheda-Wiedenbrück wird er eine weitere Million Euro aufbringen.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem 55-Jährigen vorgeworfen, Millionen Packungen gemischtes Hackfleisch verkauft zu haben, bei dem der Rindfleischanteil geringer war als angegeben. Tönnies hat dies bis zuletzt bestritten.
Tönnies-Verteidiger Sven Thomas betonte nach der Einigung, mit der Bereitschaft, die hohen Geldauflagen zu zahlen, sei keinesfalls ein Schuldeingeständnis verbunden. Sämtliche Angeklagte hätten immer erklärt, unschuldig zu sein. «An dieser Aussage halten wir fest», so Thomas.
Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst unter anderem wegen Betruges gegen Tönnies ermittelt. Als der Prozess vor der 21. Strafkammer des Essener Landgerichts im Februar begann, lautete der Anklagevorwurf aber nur noch: Verbreitung von Lebensmitteln unter irreführender Bezeichnung.
Die Geldauflagen sollen zu zwei Fünfteln an die Landeskasse NRW fließen. Die übrigen drei Fünftel gehen zu einem Großteil an die Ostafrikahilfe. Darüber hinaus sollen auch Institutionen aus Medizin, Kultur, Bildung, Umwelt- und Kinderschutz bedacht werden. (dpa)