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03.02.2009 | 16:43 | Absatzfondsgesetz 

Karlsruhe stärkt Bauern den Rücken – gegen „Bauernverband“ und Bundesministerium

Hamm - Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) beglückwünscht alle Bauern und Bäuerinnen in Deutschland zu dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Zwangsabgabe an den Absatzfonds, aus dem bisher v.a. die CMA finanziert worden ist. f.

Justizia
(c) Oleg Golovnev - fotolia.com
Der AbL-Vorsitzende Friedrich Wilhelm Graefe zu Baringdorf kommentiert: „Es ist schon bezeichnend: Da muss der Landwirt Georg Heitlinger erst den langen Weg der Instanzen auf sich nehmen, um nun endlich eine Abgabepflicht zu Fall zu bringen, die ausgerechnet der Deutsche Bauernverband bis zuletzt mit Zähnen und Klauen verteidigt hat.

So sehr dem Hühnerhalter Heitlinger jetzt der Dank gilt, so sehr offenbart sich damit, dass die Spitze des Deutschen Bauernverbandes auch hier nicht die Interessen der Bauern vertritt, sondern eher die der verarbeitenden Industrie. Denn wenn die jährlich bis zu 100 Millionen Euro für die CMA-Kampagnen außer der Werbebranche überhaupt jemandem genützt haben, dann einer Ernährungsindustrie, die sich ganz auf die Produktion von Massenware beschränkt hat. Mit den CMA-Kampagnen die generell für Fleisch, Milch oder Brot warben, wurde nicht etwa der Absatz der deutschen Landwirtschaft gefördert, sondern Gleichmacherei betrieben, so als sei Milch gleich Milch und Fleisch gleich Fleisch. Regionale, handwerkliche Spezialitäten oder besondere Qualitäten fallen damit nicht nur unter den Tisch – sie müssen sogar noch gegen diese Gleichmacher-Werbung ankämpfen“, so Graefe zu Baringdorf.

Die AbL wertet das Urteil als schwere Niederlage für die Spitze des Deutschen Bauernverbandes (DBV) und sieht Regress-Forderungen auf ihn zukommen: „Es war der Bauernverband, auf dessen Druck hin der Bundestag das Absatzfondsgesetz novellierte. Mit der Novelle sei die Zwangsabgabe verfassungsgemäß, versuchte DBV-Präsident Sonnleitner die Bauern ruhig zu halten.

Als die Widersprüche gegen die Zwangsabgaben trotzdem mehr wurden und der CMA über die Hälfte ihrer bisherigen Finanzierung wegbrach, da drängte die DBV-Spitze das Bundes-Landwirtschaftsministerium erneut. Diesmal sorgte das Ministerium dafür, dass die Widersprüche mit Verweis auf die Novelle abgelehnt wurden und die Unternehmen in teure Klageverfahren gedrängt wurden. Die AbL hat trotzdem immer wieder dazu aufgerufen, Widerspruch und Klage einzureichen, weil das heutige Urteil absehbar war.

Nach der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe im letzten Herbst musste endgültig allen klar sein, dass die Richter die Zwangsabgabe für verfassungswidrig erklären würden. Wir haben damals den Bauernverband aufgefordert, zum Wohle der Bauern endlich alle Unternehmen zum Widerspruch bzw. zur Klage aufzurufen. Das hat er unterlassen und stattdessen weiter für die Abgabe geworben. Damit hat er die Bauern sehenden Auges über Monate und Jahre Millionen für eine Abgabe zahlen lassen, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Die Bauern sollten sich überlegen, wo sie sich dieses Geld wiederholen“, so Graefe zu Baringdor.

Auch der Vegetarier-Bund (VEBU) begrüßt die Entscheidung des Gerichts: „Gerade die fleischzentrierte, allgegenwärtige CMA-Werbung á la „Fleisch ist ein Stück Lebenskraft“ hat Jahrzehnte zur massiven Irreführung der Verbraucher/innen in Deutschland beigetragen - wir begrüßen daher die Entscheidung der Verfassungsrichter ausdrücklich.“ so Hilmar Steppat, Pressesprecher des VEBU. „Fleischkonsum gilt, durch viele aktuelle ernährungswissenschaftliche Studien abgesichert, als Ursache vieler Zivilisationskrankheiten und reduziere zudem die Lebenserwartung von ethischen und ökologischen Aspekten ganz zu schweigen“, so Steppat weiter. (PD)
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