Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) stellt dazu im Internet das kostenlose Programm ‚Nährstoffbilanz Bayern‘ zur Verfügung. Die Düngeverordnung schreibt die jährliche Erstellung eines ‚Nährstoffvergleiches‘ vor. Diese Vergleiche sind dann zu einem mehrjährigen Nährstoffvergleich, der für Stickstoff drei Jahre und für Phosphat sechs Jahre umfasst, fortzuschreiben. Dabei sind jahresabhängig vorgegebene Grenzwerte einzuhalten. Die Aufzeichnungen der zurückliegenden Jahre müssen im Kontrollfall greifbar sein und werden im Rahmen der CC-Kontrollen auf den Betrieben geprüft. Es wird geahndet, wenn der Vergleich nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstellt wird.
Im Internetangebot der LfL wird die Nährstoffbilanz ausführlich erläutert. Dort ist auch das Programm ‚Nährstoffbilanz Bayern‘ zu finden, das kostenlos genutzt werden kann. Nach Eingabe der Betriebsnummer und der betriebsspezifischen PIN ist für jeden Landwirt ein geschützter Zugang zum Programm möglich. Um mühsame Eingaben zu ersparen, werden automatisch die benötigten Flächen- und Tierdaten des Mehrfachantrages eingespielt. Übertragungsfehler sind somit ausgeschlossen.
Nach Erteilung einer entsprechenden Vollmacht kann die Berechnung im Internet auch von Mitarbeitern der Landeskuratorien der Erzeugerringe (LKP oder LKV) durchgeführt werden.
Bei allen Fragen zum Programm ‚Nährstoffbilanz Bayern‘ informiert sie das zuständige Amt für Landwirtschaft und Forsten.
www.LfL.bayern.de/naehrstoffbilanz (LfL)