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25.11.2010 | 12:12 | Klage zum Gentechnikgesetz 

BÖLW: Vor dem Bundesverfassungsgericht siegt die Vernunft der Vorsorge

Berlin - Das Bundesverfassungsgericht hat gestern die Klage des Landes Sachsen-Anhalts gegen das Gentechnikgesetz voll umfänglich abgeschmettert und seine Regelungen in allen Punkten für verfassungsgemäß erklärt.

Gentechnikgesetz
„Dies ist ein äußerst wichtiger Tag für die Verbraucher und Landwirte, die Gentechnik ablehnen“, erklärte Felix Prinz zu Löwenstein, Vorsitzender des BÖLW, bei der Verkündung des Urteils in Karlsruhe. „Besonders wichtig: Das Gericht hat nicht nur die Notwendigkeit betont, den gentechnikfreien Anbau vor Beeinträchtigungen zu schützen und den Gentechnikanbauern eine umfassende Haftung zuzuweisen, es hat auch klar gemacht, dass es um wichtige Allgemeingüter geht. Es gilt die natürlichen Lebensgrundlagen künftiger Generationen zu schützen.“

Löwenstein verwies auch auf die Aussage der Richter, es sei richtig, wenn die Regierung der Agro-Gentechnik ein Basisrisiko zuschreibe, gegen das Vorsorge zu treffen sei. Dieser Aufforderung könne nicht allein durch eine Anbauzulassung für GVO-Pflanzen entsprochen werden.

Das Gericht betonte in seiner Urteilsbegründung, der Gesetzgeber könne das Vorsorgeprinzip durch noch strengere Regelungen zur Geltung bringen. „Wir fordern, dass dieser Spielraum in der angekündigten Novelle des Gentechnikgesetzes genutzt wird. Nach wie vor sind die Haftungsregelungen im Gentechnikgesetz unzureichend, da sie nur einen Teil der Schäden abdecken und so der dauerhafte Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft nicht gewährleistet ist“, so Felix Löwenstein. „Eine weitere Lehre aus dem Urteil muss sein, dass die Politik eine kritische Distanz zur Gentechnikindustrie braucht. Das Land Sachsen-Anhalt hat sich von den Gentechnikkonzernen für die Klage missbrauchen lassen und muss nun die Blamage der Niederlage einstecken.“ (bölw)
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