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07.05.2006 | 16:41 | Gentechnik 

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) genehmigt ersten Freilandversuch in Deutschland mit gentechnisch veränderter Gerste

Die Universität Gießen darf für Versuchszwecke gentechnisch veränderte Gerste unter Sicherheitsauflagen freisetzen.

GV-Gerste
Die Justus-Liebig-Universität Gießen hat am 29.04.2006 in Gießen mit der Aussaat gentechnisch veränderter Gerste auf einer zehn Quadratmeter großen landwirtschaftlichen Versuchsfläche begonnen. Damit wird erstmals gentechnisch veränderte Gerste in Deutschland freigesetzt. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hatte den Antrag der Universität auf Freisetzung der Pflanzen zu Forschungszwecken am 3. April 2006 genehmigt. In dem Freilandversuch können nun bis zum Jahr 2008 jährlich 5.000 gentechnisch veränderte Pflanzen freigesetzt werden. Die Gerste ist nicht für den Verzehr durch Menschen oder Tiere zugelassen.

Das BVL kommt in seiner Sicherheitsbewertung zu dem Schluss, dass von dem Freisetzungsversuch bei Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen keine schädlichen Einflüsse auf Menschen und Tieren sowie für die Umwelt zu erwarten sind. Der Öffentlichkeit wurde durch die Auslegung der Antragsunterlagen die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Die 75 eingegangenen Einwendungen wurden bei der fachlichen und rechtlichen Bewertung des Verfahrens geprüft und im Genehmigungsbescheid gewürdigt.

Freigesetzt werden zwei Linien von Gerstenpflanzen: Die gentechnische Veränderung der ersten Linie soll dazu führen, dass die Pflanze ein Enzym produziert, durch das sich die Gerste bei der Futtermittelherstellung beziehungsweise das Gerstenmalz beim Brauen besser verarbeiten lässt. Die Gerstenpflanzen der zweiten Linie sollen widerstandsfähig gegen eine Pilzkrankheit sein.

Die Genehmigung des BVL ist an Sicherheitsbestimmungen geknüpft, die unter anderem Isolationsabstände, einen engmaschigen Wildschutzzaun, Vogelnetze und Vorschriften zur Lagerung des Getreides vorsehen. Durch eine Kontrolle der Flächen auch nach Abschluss der Freisetzungsversuche und ein Entfernen von Pflanzen verwandter Arten in der Nähe der Versuchsfläche muss der Antragsteller gewährleisten, dass keine gentechnisch veränderten Pflanzen auf dem Feld überdauern, sich auf benachbarten Flächen ausbreiten oder sich mit verwandten Pflanzen kreuzen.

Die Entscheidung des BVL erging im Benehmen mit dem Bundesamt für Naturschutz, dem Bundesinstitut für Risikobewertung und dem Robert-Koch-Institut. Gleichzeitig wurde eine Stellungnahme der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft eingeholt. Darüber hinaus wurde das BVL bei der Sicherheitsbewertung durch fachliche Stellungnahmen des Landes Hessen und des unabhängigen Wissenschaftler- und Sachverständigengremiums, der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit, unterstützt. > Mehr Infos

Quelle: BVL


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