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19.04.2012 | 14:50 | Gartentipp 

Hobbygärtner aufgepasst - Frostgefahr ist noch nicht vorrüber

Veitshöchheim - Auch wenn warme sonnige Frühlingstage vorsommerliche Gefühle wecken, sollten Sie sich nicht täuschen lassen. Bis Ende Mai sind Spätfröste möglich.

Gartentipps
(c) proplanta
Wie Ihre empfindlichen Pflanzen Nachtfröste gut überstehen, wissen die Experten der Bayerischen Gartenakademie. Hemmen Sie den frühzeitigen Austrieb, decken Sie empfindliche Pflanzen ab und entwickeln Sie persönliche Wetterregeln für Ihren Garten.

Erinnern Sie sich auch noch an das sonnig warme Wetter im letzten Frühjahr? Weinstöcke bildeten lange Triebe, die Obstblüte startete frühzeitig und Blütengehölze standen in voller Pracht. Doch eine Frostnacht Anfang Mai brachte dann die Ernüchterung. Vor allem an den Obstgehölzen waren die Frostschäden sehr ärgerlich. So stellten sich viele Freizeitgärtner die Frage, wie Sie den größten Schäden entgegenwirken können.


Für den Rückschnitt von Gehölzen ist immer noch Zeit


Warten Sie mit dem starken Rückschnitt bei Halbsträuchern und mediterranen Pflanzen, wie Sommerflieder, Bartblume, Lavendel und Salbei bis Anfang Mai. Der späte Schnitt hat gerade bei Spätfrostgefahr Vorteile: Ende April sind die meisten Sträucher bereits ausgetrieben. Doch ungeschnittene Exemplare besitzen noch viele ruhende Augen als stille Reserve. Falls der Spätfrost die jungen Triebe schädigt, können diese Gehölze aus den schlafenden Augen wieder austreiben. Besonders gilt das für Rosen. Schneiden Sie hingegen zu bald, werden die Pflanzen zum frühzeitigen Austrieb auch der schlafenden Augen angeregt. In durch Spätfrost gefährdeten Lagen, wie Talsenken, sollten Sie immer erst Ende April den Rückschnitt vornehmen.

Schauen Sie doch auch in den aktuellen Gemüseblog der Bayerischen Gartenakademie. Erst Ende April schneiden die Gartenexperten der Bayerischen Gartenakademie Salbei und Co. im Kräuterbeet des Mustergartens zurück.


Räumen Sie die Frostschutzvliese noch nicht weg

Halten Sie Frostschutzvliese griffbereit. Sie können bei Frostgefahr schnell über die Pflanzen gestülpt werden. Auch ein großer Karton oder Zeitungspapier kann je nach Größe der Pflanze viel bewirken. Schützen Sie junges Gemüse vor Frost. Salat und Kohlrabi halten zwar einige Minusgrade aus, aber der Frost kann auch ohne erkennbaren Pflanzenschaden eine verfrühte Blüte auslösen. So bildet der Salat weder einen Salatkopf noch der Kohlrabi eine Knolle. Ausgesprochen empfindlich reagieren Sellerie, Lauch und Zwiebeln.

Alle frischen jungen Austriebe sind generell gefährdet. Kiwi, Wein, Bauernhortensien und Magnolien sind besonders kälteempfindlich. Decken Sie sie bei Frostgefahr mit Vlies ab. Pflanzen Sie Sommerblumen und die Geranienfraktion erst ab Mitte Mai aus. Dahlienknollen kommen Ende April in die Erde.


Entwickeln Sie Ihre eigene Frostregel

Auf der Hut vor kalten Wetterlagen beachten Gartenfreunde besonders im Frühjahr den Wetterbericht. In dieser Zeit entscheiden Spätfröste über Ernteerfolge. Leider können Meteorologen nur für größere Regionen das Wetter vorhersagen. Doch oft passt die Wetterprognose nicht für den eigenen Garten, denn das Klima wird maßgeblich von Gelände- und Bodenbeschaffenheit der umliegenden Landschaft geprägt.

Beobachten Sie das Wetter und finden Sie eine eigene Frostregel für Ihren Garten: Kritisch sind die klaren Nächte. Um diese Jahreszeit kann die Temperatur bei wolkenlosem Himmel in der Stunde um ein Grad Celsius sinken. Notieren Sie die Abendtemperatur immer zur gleichen Zeit, beispielsweise um 19 Uhr. Schaffen Sie sich ein Minimum-Maximum-Thermometer oder eine Wetterstation an, die die tiefsten Temperaturen der Nacht registriert. So können Sie festhalten, bei welcher Abendtemperatur Sie mit Frost rechnen müssen.

Beispiel: Bei einer Temperatur von 6 °C um 19 Uhr stellen sich die Fachleute der Bayerischen Gartenakademie auf Frost im Mustergarten ein. Liegt Ihr Garten in einer Talsenke oder auf einer Anhöhe kann der Wert darüber und in einer geschützten Lage darunter liegen. (lwg)
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