Andererseits sollen gerade diese Schutzgebiete möglichst unbeeinflusst von Störfaktoren und ökologischen Risiken bleiben. Wenn Naturschutzverbände und die zuständigen Behörden aber den Anbau von Genmais in solchen Gebieten verbieten wollen, sehen sie sich einer verworrenen und komplizierten Rechtssituation gegenüber.
Vor diesem Hintergrund hat der
NABU heute in Berlin eine Studie zu „Gentechnikrecht und Naturschutzrecht“ vorgestellt und die Ergebnisse mit Rechtsexperten und Politikern diskutiert. Die Studie wurde erstellt unter der Leitung von Felix Ekardt, Professor für europäisches Recht an der Universität Bremen. Sie gibt eine Übersicht über die vielfältigen gerichtlichen Auseinandersetzungen rund um die
Gentechnik und zeigt die praktischen und rechtlichen Probleme sowie Lösungsansätze.
Betroffene Imker und Landwirte, Umweltverbände und Naturschutzbehörden haben häufig keine Chance, überhaupt mit einer Klage vor Gericht gehört zu werden, da die Gesetze eine Bürgerbeteiligung in Umweltbelangen nicht zulassen. Die Autoren der Studie fordern daher die sofortige Umsetzung der sogenannten Aarhus-Konvention, mit der die Rechte von Bürgern gestärkt werden sollen. Deutschland sperrt sich seit Jahren gegen die Umsetzung dieses völkerrechtlichen Vertrages.
Ferner fehlt eine unabhängige Forschung zu den Auswirkungen des Genpflanzen-Anbaus auf Ökosysteme. Um klagen zu können, müssen solche naturwissenschaftlichen Erkenntnisse vorgelegt werden – weder die Industrie noch das Bundesforschungsministerium haben bislang zu diesen Forschungsfragen ein schlüssiges Konzept erstellt.
„Der Gesetzgeber darf sich nicht länger vor der Aufgabe drücken, Imkern einen verlässlichen Rechtsrahmen zu bieten. Allerdings können die Bundesländer trotz der unklaren Rechtslage selber aktiv werden und gentechnikfreie Zonen rund um Naturschutzgebiete ausweisen. Bislang hat jedoch keine Behörde diese Möglichkeit genutzt“, sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. (NABU)