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21.07.2023 | 12:48 | Aktueller Rat Pflanzenbau 

Herbstdüngung mit Gülle: Was gilt?

Karlsruhe - Heute weist die Pflanzenschutzverantwortliche Beraterin K. Simon im LRA Schwarzwald-Baar-Kreis auf den Generellen Verbotszeitraum zur Herbstdüngung mit Gülle hin.

Gülledüngung
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(c) proplanta
Dieser lautet wie folgt:
  • Acker: Ab Ernte bis 31. Januar
  • Grünland, Ackerland mit mehrjährigem Feldfutter: 01. November bis 31. Januar
Ausnahmen Acker: Bis zum 01. Oktober können bei einem festgestellten Düngebedarf bis 30 kg/ha Ammonium-N bzw. 60 kg/ha Gesamt-N zu folgenden Kulturen ausgebracht werden:
  • Winterraps, Feldfutter und Zwischenfrüchte bei Aussaat bis 15.09. (Zwischenfrüchte mit Standzeit von mind. 6 Wochen)
  • Wintergerste bei Aussaat bis 01.10. und Vorfrucht Getreide 
Achtung: Begrenzung von flüssigen Wirtschaftsdüngern auf Grünland und mehrjährigem Feldfutter (Aussaat bis 15. Mai): Vom 01. September bis Beginn Sperrzeit maximal 80 kg/ha Gesamt-N.

(Informationen des Schwarzwald-Baar-Kreis vom 19.07.2023)
LTZ Augustenberg
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