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20.02.2019 | 07:55 | Aktueller Rat zum Pflanzenschutz 

Pflanzenschutzmittel-Notfallzulassung für den Apfelanbau

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Cerone 660 mit den Wirkstoffen Ethephon zugelassen.

Apfelanbau
(c) proplanta
Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung in Apfel zur Brechung der Alternanz beschränkt.

Die Zulassung von Cerone 660 wird für die Zeit vom 1. März 2019 bis zum 28. Juni 2019 für 120 Tage erteilt. Die bundesweit zugelassene Menge wird 900 Liter zur Behandlung von 1500 ha bei einer zweimaligen Anwendung begrenzt.

Angaben zur sachgerechten Anwendung



Das Mittel darf in Apfel im Freiland von BBCH 57 (Rote Knospe) bis BBCH 69 (Ende der Blüte) gespritzt oder gesprüht werden. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr auf 2 Anwendungen begrenzt. Der Abstand zwischen den Behandlungen muss mindestens 7 Tage betragen.

Achtung: Die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich ist nicht möglich!

Aufwandmenge und Wartezeit



Die Aufwandmenge wurde festgelegt auf 0,1 L/ha und m Kronenhöhe, Wasseraufwand 250 Liter/ha und m Kronenhöhe (maximal 0,3 Liter/ha (bezogen auf drei m Kronenhöhe)). Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft.

Hinweis

Sämtliche weiteren Auflagen sind bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

(Informationen des LTZ Augustenberg vom 15.02.2019)
LTZ Augustenberg
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