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21.01.2019 | 13:21 | Düngeverbot 

Sperrfrist für Düngung mit Gülle bereitet Sorgen

Dresden - Der Kampf gegen die Nitratbelastung auf Äckern und im Grundwasser bereitet Landwirten in Sachsen Sorgen.

Sperrfrist Düngung
Im Grundwasser ist zu viel Nitrat. Als Reaktion wird die Düngeverordnung verschärft. Das bereitet den Bauern in Sachsen Sorgen. Sie fragen sich: Wohin mit der Gülle? (c) proplanta
Eineinhalb Jahre nach Inkrafttreten der verschärften Düngeverordnung macht das Düngeverbot mit Gülle vom Herbst Bauern Probleme. «Wir müssen in Lagerkapazitäten investieren und Gülleseparierung, also die Trennung von Feststoffen und Wasser», sagte Wolfgang Vogel, Präsident des Sächsischen Landesbauernverbandes (SLB).

Außerdem befürchten die Landwirte geringere Erträge, weil den Winterkulturen nach der Aussaat im Herbst keine zusätzlichen Nährstoffe in Form von Stickstoffverbindungen zugeführt werden. «Auf jeden Fall ist mit Ertragseinbußen zu rechnen», sagte Andreas Jahnel, Referatsleiter Acker- und Pflanzenbau im Bauernverband.

Das bestätigt auch das Sächsische Ministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL). «Soweit auf dem konkreten Standort der im Boden verfügbare Stickstoff im Herbst nicht für die notwendige Bestandsentwicklung der jeweiligen Kultur vor Winter ausreicht, können Ertragseinbußen auftreten, wenn keine Kompensation der Entwicklungsrückstände im Frühjahr erfolgt», hieß es auf dpa-Anfrage.

Auslöser für die Novelle der Düngeverordnung war eine Klage der EU gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen der Überschreitung der zulässigen Grenzen von Nitrat im Grundwasser. Ein höherer Wert als 50 Milligramm Nitrat pro Liter gilt als gesundheitsschädlich.

Seit Juni 2017 gilt auf Ackerland ein Düngeverbot mit Gülle von spätestens 1. Oktober bis zum 31. Januar. Bei Gemüseflächen sowie Erdbeer- und Beerenobstkulturen beginnt die Sperrfrist am 1. Dezember, bei Grünland und auf Ackerland mit mehrjährigem Feldfutterbau am 1. November.

«Im Sinne einer umweltgerechten und pflanzenbedarfsgerechten Stickstoffdüngung wird eine vorrangige Ausbringung dieser Düngemittel im Frühjahr angestrebt», teilte das SMUL mit. Für die Landwirte bedeutet dass, die Gülle über den Winter lagern zu müssen. Vorgeschrieben ist eine Lagerkapazität von mindestens sechs Monaten.

Sachsen fördert den Bau von Lagerstätten ab einer Kapazität von neun Monaten für Gülle, Jauche und Silosickersaft laut Ministerium mit 35 Prozent der Investitionskosten.
dpa/sn
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