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25.04.2013 | 15:02 | Fischereinschein 

Mecklenburg-Vorpommern ändert Regelung für Angelbeschränkungen

Schwerin - In Mecklenburg-Vorpommern dürfen Jugendliche fortan bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres auch ohne Fischereischein und -prüfung ihre Angeln auswerfen.

Angler
(c) proplanta
Der Landtag beschloss am Mittwoch ein neues Landesfischereigesetz, mit dem die Altersgrenze dafür von 10 auf 14 angehoben wurde. Wie Agrarminister Till Backhaus (SPD) sagte, verbindet sich mit der Änderung auch die Hoffnung auf wachsenden Zulauf junger Leute in die Angelvereine.

Die Grünen kritisierten, dass mit der fehlenden Eignungsprüfung gegen Vorgaben des Tierschutzes verstoßen werde. Backhaus äußerte die Überzeugung, dass erfahrene Angler den Jugendlichen den sachgerechten Umgang mit ihren Fängen beibringen und auf Einhaltung des Gesetzes achten. Laut Minister sind im Land 43.000 Angler in Vereinen organisiert.

Neu ist auch, dass Gäste und Einheimische künftig mehrfach im Jahr einen sogenannten Touristen-Fischereinschein erwerben können. Diese ebenfalls ohne vorherige Sachkunde-Prüfung erteilte Angelerlaubnis war bislang auf einmalig 28 Tage befristet. Laut Backhaus erwarben im Vorjahr mehr als 20.000 Menschen diesen Schein, drei Viertel davon Urlauber aus anderen Bundesländern oder aus dem Ausland. «Der Touristen-Fischereinschein ist eine Erfolgsgeschichte», sagte Backhaus. (dpa/mv)


Angelteiche in ganz Deutschland finden Sie im Proplanta-Maps-Projekt Angelteiche.
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