Nicht alle haben schließlich das Glück, sich mit den Eiern eigener Hühner versorgen zu können.
Auf welche Angaben auf der Verpackung Verbraucher beim Einkauf achten sollten: Grundsätzlich muss die so genannte Packstelle mit Zulassungsnummer, Name und Anschrift genannt sein. Eierverpackungen aus Schleswig-Holstein tragen die Kennzeichnung DE-01. Es folgt dann die 4-stellige Nummer des Verpackungsbetriebs (also DE-01XXXX). Diese Angaben informieren, wer die Packung gefüllt hat und damit die Verantwortung für Sortierung, Angabe der Haltungsform, Güte- und Gewichtsklasse sowie die Haltbarkeit der Eier übernimmt.
Das Landeslabor in Neumünster ist in Schleswig-Holstein für die Zulassung der Packstellen zuständig. Es kontrolliert regelmäßig die Einhaltung der EG-Norm.
Wichtig ist aber, dass damit keine Angabe zur Herkunft der Eier gemacht wird. Viele Verbraucher sind der Meinung, dass Packungen mit der Angabe einer deutschen Packstelle auch Eier aus Deutschland enthalten müssten. Das ist nicht der Fall; über die Herkunft gibt nur der Stempel direkt auf dem Ei Auskunft. So erkennt man ein Ei aus Schleswig-Holstein daran, dass wiederum auf das "DE" auf dem Ei eine "01" folgt. Wer also sicher gehen will, dass sein Frühstücksei auch aus Schleswig-Holstein kommt, muss die Packung öffnen und auf den Eierstempel schauen.
Für viele Verbraucher spielt neben der Frage der Herkunft eine artgerechte Haltung der Hühner eine mindestens ebenso wichtige Rolle. Über die Form der Hühnerhaltung gibt die vorangestellte Zahl Auskunft. Eier aus Freilandhaltung sind mit der "1" gekennzeichnet, Eier aus Bodenhaltung mit "2". Die Haltungsform "3" bei deutschen Eiern bedeutet, dass sie von in Kleingruppen gehaltenen Hühnern gelegt worden sind. Ein schleswig-holsteinisches Ei aus dieser Haltungsform beispielsweise ist daher mit dem Stempelaufdruck "3-DE-01XXXXX" gekennzeichnet. Bei Eiern, die nicht aus Deutschland kommen und mit der "3" gekennzeichnet sind, kann es sich übrigens um Eier aus Batterie-Käfighaltung handeln, einer Haltungsform, die hier verboten ist.
Weitere Informationen zum Thema im Internet unter
www.bmelv.de , Suchbegriff: Eierkennzeichnung. (PD)