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15.09.2023 | 02:17 | Besondere Delikatesse 
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Einfuhr von Stopfleber wird in der Schweiz nicht verboten

Bern - Die französische Delikatesse Foie Gras - Stopfleber auf deutsch - darf weiter in die Schweiz eingeführt werden.

Foie Gras
(c) proplanta
Die große Kammer des Parlaments, der Nationalrat, lehnte ein Importverbot am Donnerstag ab. Wenn die Gänse- und Entenleber aus einer Stopfmast stammt, soll das aber künftig deklariert werden müssen. Stopfleber wird auf tierquälerische Art produziert. Enten und Gänse werden dabei durch ein Rohr im Hals zwangsgemästet, damit ihre Leber anschwillt. Die Produktion ist in der Schweiz seit Jahrzehnten verboten, wie auch in Deutschland. Dennoch ist das Gericht in der französischsprachigen Westschweiz - wie in Frankreich - sehr beliebt. Auch in Deutschland gibt es kein Importverbot.

Der FDP-Abgeordnete Philippe Nantermod warnte im Schweizer Rundfunk SRF, dass ein Verbot den Graben zwischen französischer- und deutschsprachiger Schweiz noch vertiefen würde. Oft ist dabei von einem Röstigraben die Rede, der sich auf das vor allem in der deutschsprachigen Schweiz beliebte Kartoffelgericht bezieht. Der Landwirt und Abgeordnete der konservativen SVP, Martin Haab, hatte den Importstopp verlangt und mit ethischen Gründen argumentiert.

Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen. Tierschützerinnen und -schützer sammeln gerade Unterschriften für eine Volksinitiative. Wenn sie innerhalb von 18 Monaten 100.000 Unterschriften von Befürwortern zusammenbringen, kommt es zu einer Volksabstimmung über ein Importverbot von Stopfleber. Initiator ist die Organisation Alliance Animale Suisse, ein Verbund von Tierschutzorganisationen. Nach ihren Angaben werden jedes Jahr 200.000 Kilogramm Gänse-Stopfleber in die Schweiz importiert.
dpa
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Kommentare 
maximilian schrieb am 22.09.2023 11:15 Uhrzustimmen(5) widersprechen(1)
In Deutschland ist die Einfuhr von Stopfleberprodukten strafbare Beihilfe nach § 27 StGB zur rohen und quälerischen Tiermisshandlung nach § 17 Nr. 2a und b TierSchG. (Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat).Bei der Produktion von Enten- und Gänsestopflebern wird den Tieren mehrmals täglich ein ca. 50 cm langes Metallrohr in den Hals eingeführt, das bis in den Magen reicht und nicht selten schwere Verletzungen der Speiseröhre verursacht. Solche Zwangsfütterung ist in Deutschland nach § 3 Nr. 9 TierSchG verboten. Außerdem gilt das Verbot der rohen und quälerischen Tiermisshandlung. Denn das Stopfen fügt den Tieren anhaltende, erhebliche Leiden zu.
maximilian schrieb am 15.09.2023 19:39 Uhrzustimmen(8) widersprechen(6)
In Deutschland ist der Import von Geflügelstopfleber Beihilfe zu einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz.
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