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12.03.2023 | 14:59 | Aviäre Influenza 

Geflügelpest: Europaweit hohes Infektionsrisiko

Bonn - In der Europäischen Union hat es von Jahresbeginn bis Anfang März laut dem Tierseucheninformationssystem (ADIS) rund 1.000 Nachweise der Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI bei Wildvögeln und 200 Einschleppungen in Geflügelbestände gegeben.

Geflügelpest Infektionsrisiko
Seit Jahresbeginn rund 200 Geflügelbetriebe in der EU von Geflügelpest betroffen - Neuer Ausbruch bei einem Putenmäster in Mecklenburg-Vorpommern. (c) proplanta
In Deutschland gab es jüngst einen Ausbruch in einem größeren Putenmastbetrieb im mecklenburgischen Landkreis Ludwigslust-Parchim. „In dem betroffenen Betrieb mit etwa 16.900 Tieren wurden gestern klinische Auffälligkeiten festgestellt. Die labordiagnostische Abklärung bestätigte das Vorliegen von Aviären Influenza Viren des Subtyps H5“, teilte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus am Freitag (10.3.) mit. Der Betrieb wurde umgehend gesperrt und die erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen eingeleitet beziehungsweise umgesetzt.

„Wir müssen mittlerweile den 68. Ausbruch der Geflügelpest während des laufenden Seuchenzuges feststellen. Das ist eine traurige Bilanz in Mecklenburg-Vorpommern und es steht zu erwarten, dass die Vogelgrippe-Saison noch nicht zu Ende ist“, so der Minister. Der Vogelzug sei noch in vollem Gange. Backhaus appellierte an alle Geflügelhalter, einen Viruseintrag aus der Wildvogelpopulation in die Wirtschaftsbetriebe durch Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zu vermeiden. Außerdem riet der Minister dringend, die Geflügelbestände beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse anzumelden.

Längere Stallpflicht in der Schweiz

Weil das Geflügelpestrisiko europaweit weiter akut ist, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in der Schweiz die landesweit erlassenen Biosicherheitsmaßnahmen bis zum 30. April verlängert. Im Fokus steht dabei, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern. Deshalb dürfen die Tiere - auch aus Freiland- oder Hobbyhaltung - vorübergehend nicht auf die Weide. Hausgeflügel muss im Stall bleiben oder darf nur in einen vor Wildvögeln geschützten Auslauf. Dies gilt bereits seit November 2022. In diesem Winter ist es laut BVL bereits zu zahlreichen HPAI-Nachweisen bei Wildvögeln gekommen.

„Einen derart starken Anstieg der Fallzahlen hat es zu dieser Jahreszeit in der Schweiz noch nie gegeben“, so das Bundesamt. Dies deute auf eine neue Seuchensituation hin. Die jetzt auftretenden Fälle seien nicht mehr hauptsächlich auf die Einschleppung von Zugvögeln aus dem Ausland zurückzuführen, sondern vor allem auf die Verbreitung des Virus unter den in der Schweiz lebenden Vögeln. Trotz Stallpflicht werden laut BVL die Prämien für die Tierwohlprogramme „Besonders tierfreundliche Haltung“ und „Regelmäßiger Auslauf im Freien“ weiterhin ausbezahlt. Die Eier dieser Hennen sind weiter mit „Freilandhaltung“ gekennzeichnet. Der Bund und die Branche seien dabei, Lösungen für eine angepasste Kennzeichnung zu erarbeiten.

Meldepflicht in Großbritannien

In der Schweiz gehört die obligatorische Registrierung aller Geflügelhaltungen bereits zum Seuchenschutzprogramm; im Vereinigten Königreich soll die Meldepflicht für alle gehaltenen Tiere nun ebenfalls verpflichtend werden. Bisher gilt das nur für Halter mit 50 oder mehr Vögeln. Das Landwirtschaftsministerium (DEFRA) hat am Dienstag (7.3.) seine Pläne zur gesetzlichen Neuregelung vorgelegt.

Nach Auffassung des Agrarressorts können die Halter durch die Registrierung bei der Tier- und Pflanzengesundheitsbehörde (APHA) sicherstellen, dass sie wichtige Informationen zu lokalen Geflügelpestausbrüchen und entsprechende Biosicherheitsmaßnahmen erhalten. Den Behörden wird gleichzeitig eine schnellere Kommunikation mit den Geflügelhaltern ermöglicht, um Krankheitsausbrüche einzudämmen. Die Chefveterinäre aus England, Schottland und Wales werteten in einer ersten Reaktion die Vorschläge positiv. Bis zum 31. Mai läuft nun der Konsultationsprozess. Der britische Geflügelrat begrüßte die Vorgehensweise. Er sieht in der Registrierung des Geflügels ein wirksames Mittel zur Überwachung und Kontrolle der Krankheit.
AgE
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