Dieser wurde unterzeichnet vom Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus, von Dr. Volker Böhning, Präsident des Landesjagdverbandes, vom Präsidenten des Bauernverbandes Mecklenburg-Vorpommern Reiner Tietböhl, vom Vorsitzenden des Arbeitskreises der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden im
Bauernverband Hermann Oldemeyer und vom Vorstand der Landesforstanstalt Sven Blomeyer.
"Erstmals ist es gelungen, dass sich all jene, für die der hohe Schwarzwildbestand ein Problem ist - die Bauern, die Jäger und die Jagdpächter bzw. -eigentümer - zusammengefunden und gemeinsam eine Strategie verabredet haben", betonte Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till
Backhaus auf der Fachtagung.
"Trotz intensiver Bejagung und hoher Streckenergebnisse im vergangenen wie auch im laufenden Jagdjahr hat der Schwarzwildbestand wegen günstiger Ernährungs- und Witterungsbedingungen weiter zugenommen. Dadurch haben die Bauern höhere
Wildschäden zu beklagen. Gleichzeitig wächst die Seuchengefahr. Es ist dringend notwendig, die Jagd auf
Schwarzwild effektiver zu gestalten.. Das liegt nicht allein in der Verantwortung der Jäger. Dazu brauchen sie die Unterstützung der Bauern und der Grundeigentümer", so Backhaus.
So enthält der Plan auch Maßnahmen, die seitens des Ministeriums, der Jäger, der Landwirte und der Grundeigentümer durchgeführt werden.
Zu den Festlegungen gehört unter anderen:
- die Einführung eines landesweiten Abschussmelde- und Kontrollsystems unter stärkerer Einbindung der Schwarzwild-Hegegemeinschaften,
- die Vorgabe von Schwarzwild-Mindestabschusszahlen,
- die revierübergreifende Organisation von Schwarzwildjagden durch die Hegegemeinschaften,
- die Verstärkung der Jagd nach Beendigung der Erntearbeiten in angrenzenden Waldgebieten,
- die strikte Einhaltung des Fütterungsverbotes für Schwarzwild, das Anlegen von relativ niedrigen Kulturen oder von Blühstreifen durch die Landwirte
- zur Strukturierung größerer Mais- oder Rapsflächen,
- zwischen besonders gefährdeten Kulturen und Wildeinständen (Wald, Schilf u.ä.),
- um Feuchtbiotope herum oder an Wasser führenden Gräben entlang, wenn diese sich innerhalb besonders gefährdeter Kulturen befinden.
Die Grundeigentümer als Inhaber des Jagdrechts können als Bindeglied zwischen Jäger und Landwirt ebenfalls einen Beitrag zur effektiven Schwarzwildbejagung leisten, so z.B. durch eine entsprechende Gestaltung der Jagdpachtverträge, die unkomplizierte Regelungen zur Jagderlaubnisscheinerteilung, zur Durchführung von Gesellschaftsjagden zur Wildschadensverhütung beinhaltet.
In Mecklenburg-Vorpommern wurden im vorletzten Jagdjahr 58,2 Tausend und im letzten Jagdjahr bzw. 75,9 Tausend
Wildschweine erlegt. Nach Auffassung von Minister Dr. Backhaus hat dieses Ergebnis nicht ausgereicht, den Bestandsanstieg beim Schwarzwild zu stoppen. (PD)