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01.02.2013 | 14:06 | Naturschützer vs. Fischer 

Otterschutz: Fischer müssen Netze nachrüsten

Hannover - Die Fischer am Steinhuder Meer müssen ihre Netze technisch verändern, damit sie nicht zur Todesfalle für den Fischotter werden. Das hat das Verwaltungsgericht Hannover am Donnerstag entschieden.

Fischotter
(c) proplanta
Die Region Hannover als Untere Naturschutzbehörde muss nun bestimmen, welche Maßnahmen zu treffen sind. Wahrscheinlich müssen die Reusen mit Reißnähten ausgestattet werden, so dass sich ein zappelnder Otter mit Kraft befreien kann.

Die Aktion Fischotterschutz hatte gegen die Behörde geklagt. Die Naturschützer sehen den Bestand der seltenen Tiere gefährdet, die erst vor gut drei Jahren an Niedersachsens größtem Binnensee wieder heimisch geworden waren. Die Fischer dagegen fürchten wegen der nun verschärften Bedingungen um ihre Existenz. «Wir werden auf den Kosten sitzenbleiben und müssen mehr Arbeitsleistung bringen», sagte Detlef Hodann nach der Verhandlung. Einige seiner Kollegen sprachen sogar von einem Berufsverbot.

Der See gehört dem Land Niedersachsen, das Pachtverträge mit den Reusenfischern abschließt. Sie betrachten sich ohnehin als gebeutelt, weil auch Kormorane ihre Nahrung in dem Gewässer suchen. Allerdings ist das Steinhuder Meer Naturschutzgebiet. Auch Kormorane dürfen hier nicht abgeschossen werden, wie gerichtlich entschieden wurde.

In den 60er Jahren verschwand der Fischotter vom Steinhuder Meer. Erst 2010 wurde die Rückkehr des Wassermarders dadurch dokumentiert, dass er in eine Fotofalle tappte. «Es sind nur zwischen zwei und fünf Tiere», sagte der wissenschaftliche Leiter Ökologischen Schutzstation Steinhuder Meer, Thomas Brandt.

Der Vorsitzende Richter Ingo Behrens betonte, dass das Verwaltungsgericht Hannover nicht über den Fischotterschutz überhaupt entschieden habe. Vielmehr ging es um die Frage, ob eine förmliche Verträglichkeitsprüfung der Reusenfischerei nach dem Bundesnaturschutzgesetz durchzuführen sei. Dies bejahte das Gericht. Die Aktion Fischotterschutz klagte, weil sie ein Mitwirkungsrecht in diesem Verfahren beansprucht.

Sowohl gegen das Urteil als auch gegen den Beschluss im Eilverfahren kann Berufung eingelegt werden. Die Region Hannover will dies nun prüfen. «Wir haben großes Interesse an einem Konsens zwischen Otterschützern und Fischern», sagte eine Sprecherin der Behörde.
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