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18.08.2015 | 04:10 | Bienengesundheit 

Tierseuchenkasse fordert Anmeldung von Bienen

Schwerin - Auch Bienen müssen angemeldet sein. Laut Gesetz sind Imker und die Halter von Hummeln seit Januar dieses Jahres zur Meldung und Beitragszahlung gegenüber der Tierseuchenkasse des Landes verpflichtet, wie das Landwirtschaftsministerium in Schwerin am Montag mitteilte.

Bienen bei Tierseuchenkasse registrieren
(c) proplanta
Bisher haben in Mecklenburg-Vorpommern rund 1.800 Besitzer ihre Bienen- und Hummelvölker angemeldet und zahlen Beiträge in die Seuchenkasse. Das seien aber längst nicht alle, mahnte Agrarminister Till Backhaus (SPD).

Die Veterinärämter hätten knapp 2.600 Imker registriert. Hummeln werden von Gartenbaubetrieben für die Bestäubung von Tomatenpflanzen in Gewächshäusern gehalten.

«Wir müssen die Gefahr ernst nehmen. Bestimmte Erreger, wie die Varroamilbe oder der Erreger der Amerikanischen Faulbrut, bedrohen zunehmend die Gesundheit der Bienenbestände», betonte Backhaus. Für den Seuchenfall müsse Vorsorge getroffen werden, denn nur für angemeldete Tiere gebe es bei Verlust Entschädigung. Bienen leisteten neben der Honigproduktion einen wertvollen Beitrag für reiche Ernten und den Erhalt der Artenvielfalt. (dpa/mv)
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