Die Geflügelpest-Verordnung schreibt diese Pflichtimpfung für jeden Hühner- und Truthühnerbestand vor. Dies gilt auch für Hobby- und Liebhabertiere. Die Impfung wird von Tierärzten vorrangig als Schluckimpfung angeboten, kann aber auch als Injektion verabreicht werden.
Die „Newcastle-Krankheit“ ist eine hochansteckende Viruserkrankung bei Geflügel, die auch auf zahlreiche andere Haus- und Wildvogelarten übergehen kann. Die Krankheit ist nach dem Tierseuchenrecht anzeigepflichtig und wird auch als „atypische Geflügelpest“ bezeichnet. Die Sterblichkeit bei den Vögeln kann je nach Virusstamm und Verlaufsform innerhalb weniger Tage bis zu 100 Prozent betragen. Erkranktes Geflügel zeigt unter anderem Erscheinungen wie verminderte Futteraufnahme, Fieber, Störungen in der Eiproduktion, Atemnot, Verdauungsstörungen und zentralnervöse Symptome. Im Falle eines Ausbruchs müssen die betroffenen Bestände getötet und unschädlich beseitigt werden.
Unterlassungen der
Impfpflicht können als Ordnungswidrigkeit gegen das Tierseuchenrecht mit einer Geldbuße geahndet werden.
Die Erkrankung ist für den Menschen ungefährlich. (PD)