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14.10.2023 | 04:27 | Abschussgenehmigung 

Bezirksregierung Unterfranken genehmigt Abschuss von zwei Wölfen

Würzburg - Die Regierung von Unterfranken hat den Abschuss von zwei Wölfen genehmigt.

Abschussgenehmigung für Wölfe
(c) proplanta
«Die Entscheidung zielt darauf, das weitere Reißen von Schafen und Lämmern durch diese Wölfe zu verhindern», teilte die Behörde am Freitag in Würzburg mit. Die Schafherden in der Rhön seien von großer Bedeutung für den Schutz der dort natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt.

Die Ausnahmegenehmigung zum Töten der sonst unter Schutz stehenden Wölfe ist bis 9. November befristet, sie gilt im Naturschutzgebiet Lange Rhön und in angrenzenden Gebieten. Durch besondere Maßnahmen soll erreicht werden, dass nur die zwei Wölfe geschossen werden, die bereits Tiere gerissen haben, und keine andere Wölfe.

Aktuell liegen der Behörde auch Anträge auf den Abschuss einer Wolfsfähe in den Landkreisen Aschaffenburg, Main-Spessart und Bad Kissingen vor. In diesem Fall ist die Bezirksregierung aber zu dem Ergebnis gekommen, dass in diesen Regionen die Voraussetzungen für einen Abschuss nicht gegeben sind. «Für diese Gebiete ist derzeit eine Wiederholungsgefahr hinsichtlich des Reißens von Nutztieren nicht anzunehmen», hieß es.

Seit dem 1. Mai gilt in Bayern eine Wolfsverordnung, die den Abschuss von Wölfen erleichtert. Der Wolf ist nach europäischem und deutschem Recht eigentlich nach wie vor streng geschützt. Der Bund Naturschutz in Bayern (BN) klagt gegen die Landesregelung.

Auch Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) bereitet aktuell eine Regelung vor, um schnellere Abschüsse einzelner Wölfe in Deutschland zu ermöglichen. Insbesondere Schäfer und andere Nutztierhalter verlangen, dass die Wolfspopulation in der Bundesrepublik reduziert wird.
dpa/lby
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