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03.06.2015 | 15:30 | Fällarbeiten 

Saatkrähen dürfen weiterhin nisten

Wiesbaden - Saatkrähen machen Lärm und hinterlassen Dreck.

Fällarbeiten
(c) proplanta
Doch sie sind geschützt und ihre Nester dürfen Fällarbeiten nicht zum Opfer fallen, solange die schwarzen Vögel keine Menschen gefährden. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden (AZ 4 K 870/13.WI). Im konkreten Fall ging es um zwei Platanen in Geisenheim (Rheingau-Taunus-Kreis), in denen Saatkrähen ein Nest hatten, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.

Die Grundstücksbesitzerin wollte die Bäume fällen lassen und stellte deshalb einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Der Rheingau-Taunus-Kreis wie nun auch das Verwaltungsgericht (Urteil vom 12. Mai) lehnten dies aber ab. Es sei verboten, Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wild lebender Tiere der besonders geschützten Arten zu zerstören.

Dabei sei es nicht maßgeblich, ob das Nest zurzeit genutzt werde. Zudem sei die Gesundheit von Menschen durch herabfallenden Kot oder die Rufe der Saatkrähen nicht gefährdet. Deshalb überwiege das Interesse des Artenschutzes das öffentliche Interesse an der Fällung der Platanen. Gegen das Urteil können die Beteiligten Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof beantragen. (dpa/lhe)
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