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30.03.2013 | 07:14 | Gerichtsurteil 

Lindt bleibt kein Goldhasen-Monopol

Karlsruhe - Der über ein Jahrzehnt währende Rechtsstreit um den wahren Schoko-«Goldhasen» ist zu Ende: Nicht nur Lindt-Hasen dürfen golden glänzen.

Lindt Schokohasen
(c) proplanta
Der Schweizer Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) der bayerischen Confiserie Riegelein unterlegen. Die Firma Lindt war gegen den aus ihrer Sicht zu ähnlichen Gold-Hasen aus Bayern vorgegangen. Der BGH lehnte in einer am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung eine erneute Nichtzulassungsbeschwerde von Lindt ab.

Damit ist endgültig ein Schlussstrich unter den Rechtsstreit gezogen. «Wir sind sehr, sehr enttäuscht, müssen die Entscheidung aber akzeptieren», sagte eine Lindt-Sprecherin der Nachrichtenagentur dpa.

«Das ist das Ende dieses Streits in Deutschland», sagte sie. Den eidgenössischen Süßwarenproduzenten wird das jedoch nicht abhalten, notfalls weiter gegen Nachahmer vorzugehen. Schließlich ist der Lindt'sche Goldhase mit dem roten Band als EU-Marke und in einzelnen Ländern markenrechtlich geschützt.

Das stieß nicht nur der Confiserie Riegelein aus dem fränkischen Cadolzburg sauer auf: «Lindt ist keineswegs der Erfinder des Goldhasen. Sitzende, seitwärts blickende Schokohasen in Goldfolie besitzen eine lange Historie,» betonte der geschäftsführende Gesellschafter der Confiserie, Peter Riegelein, am Donnerstag.

«Die Gerechtigkeit hat in diesem Fall gesiegt», ist Riegelein überzeugt. Seit Lindt sich vor mehr als zehn Jahren den Gold-Hasen in Deutschland schützen ließ, habe das Unternehmen immer wieder versucht, per Gerichtsurteil Herstellung und Vertrieb von sitzenden, seitwärts blickenden Schoko-Hasen in Goldfolie von Mitbewerbern zu verbieten. Dabei handle es sich um eine altbewährte Form, die bereits seit den 1950er Jahren von zahlreichen Herstellern genutzt werde.

Über den Richterspruch kurz vor Ostern ist die Confiserie auch deshalb glücklich, weil ihr sitzender Goldhase, der sich von dem Lindt'schen Kollegen durch einen dunkleren Goldton und eine aufgemalte braune Schleife unterscheidet, schon «seit gut einem halben Jahrhundert fester Bestandteil unseres Sortiments» ist. Riegelein-Anwalt Daniel Terheggen sieht einen «Präzedenzfall im Markenrecht entschieden».

Doch andere Länder, andere Sitten: In Österreich hatte sich vor einem Jahr Lindt durchgesetzt. Dort entschied der Oberste Gerichtshof in Wien, dass das österreichische Familienunternehmen Hauswirth seinen goldverpackten Hasen wegen Verwechslungsgefahr mit dem jüngeren Lindt-Kollegen nicht mehr verkaufen darf.

Wenn man eine starke Marke aufgebaut hat, muss man sie schützen, argumentiert Lindt. Der Hase mit dem roten Band, der in Aachen hergestellt wird, wird weltweit in mehr als 60 Länder verkauft. Allein für dieses Osterfest wurden 150 Millionen Exemplare produziert - vom süßen Mini-Hasen über die mit den Glöckchen bis hin zum ein Kilo schweren Schoko-Brocken. (dpa)
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