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10.04.2016 | 15:07 | Zigarettenreklame 

Ausweitung des Zigaretten-Werbeverbots geplant

Berlin - Die Bundesregierung will Zigarettenwerbung auf Plakaten und im Kino bis zum Jahr 2020 verbieten.

Tabakkonsum
Im Fernsehen reitet schon lange kein kerniger Cowboy mehr rauchend durch die Prärie in die Abendsonne. Und auch im Radio oder in Zeitungen ist Zigarettenreklame verboten. Dieses Verbot soll nun noch ausgeweitet werden. Die Zigarettenlobby schäumt. (c) proplanta
«Der entsprechende Gesetzentwurf wird in Kürze im Kabinett behandelt», sagte Bundesernährungsminister Christian Schmidt (CSU) den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Rauchen sei das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko.

«Vor allem Kinder und Jugendliche sollen nicht den Eindruck bekommen, Rauchen sei ein harmloser Spaß», sagte Schmidt. Der Deutsche Zigarettenverband DZV reagierte empört und sprach von einem «Totalwerbeverbot», das verfassungswidrig sei.

Das geplante Tabakwerbeverbot ab 2020 schließt dem Bericht zufolge auch E-Zigaretten ein und erstreckt sich auf Außenflächen wie Plakatwände oder Litfaßsäulen. Weiterhin zulässig bleibe die Werbung an Außenflächen von Fachgeschäften.

Auch in Verkaufsstellen wie Trinkhallen oder Tankstellen solle Tabakwerbung erlaubt bleiben. Das Werbeverbot in Kinos solle bei allen Filmen gelten, die für Zuschauer unter 18 Jahren freigegeben sind, was der überwiegende Teil der Filme ist.

Deutschland sei nach Angaben des Ernährungsministeriums das letzte Land in der EU, in dem noch uneingeschränkt Außenwerbung für Tabakerzeugnisse zulässig ist, heißt es in dem Bericht weiter. Die Grünen-Verbraucherpolitikerin Renate Künast sprach von einem lange geforderten Schritt. Sie kritisierte jedoch die geplanten Einschränkungen.

Die Zigarettenlobby erklärte: «Faktisch können die Hersteller künftig nur noch mit ihren Kunden kommunizieren, wenn sie bereits im Laden stehen. Damit dürfte erstmals nicht mehr für ein legales und gegenüber Erwachsenen frei handelbares Produkt geworben werden.» Der Verband DZV monierte unter anderem eine Einschränkung des Eigentumsrechts, die verfassungswidrig sei.
dpa
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