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13.11.2013 | 15:13 | Rechtstreit 

Kein Schmerzensgeld bei verschimmeltem Bier

Oldenburg - Nach dem Genuss verschimmelten Bieres muss ein Betroffener auf Schmerzensgeld verzichten.

Frisches Bier
(c) proplanta
Das Landgericht Oldenburg lehnte einen Antrag auf Prozesskostenhilfe in zweiter Instanz ab, teilte das Gericht am Dienstag mit. Der Geschädigte wollte im Wege der Prozesskostenhilfe die Zahlung eines Schmerzensgeldes von mindestens 2.000 Euro von der Brauerei erreichen.

In dem Fall habe es sich um eine Bagatellbeeinträchtigung gehandelt, für die nach Abwägung keine Schmerzensgeldanspruch bestehe, sagte ein Sprecher des Gerichts. Das Amtsgericht hatte im September den Antrag zurückgewiesen. Dagegen hatte der Antragsteller Beschwerde eingelegt. (dpa/lni)
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