Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort (
17/7014) an die Fraktion Die Linke aufgrund einer zurückliegenden qualitativen wie quantitativen Waldinventur fest. Die Linksfraktion hatte in einer Kleinen Anfrage (
17/6892) die Bundesregierung dazu aufgefordert, eine Bilanz der Wirkung des Bundeswaldgesetzes zu ziehen und zu erläutern, welche Verbesserungen für private Kleinwaldbesitzer erreicht worden seien.
Doch in der Antwort heißt es dazu weiter, dass der Zeitraum seit Novellierung des Bundeswaldgesetzes zu kurz sei, um eine aussagekräftige Bewertung vornehmen zu können. Momentan würden Bund und Länder für die Förderung anerkannter forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) rund 3,2 Millionen Euro im Jahr zur Verfügung stellen. (hib/EIS)