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22.11.2010 | 18:35 | Verwaltungsgericht wies Eilantrag ab 

Gericht: Kein Christbaumverkauf in Wohngebiet

Neustadt/Weinstraße - Ein Christbaumverkauf hat nach einer Gerichtsentscheidung in einem allgemeinen Wohngebiet in der Regel nichts zu suchen.

Christbaumverkauf
Das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße wies laut Mitteilung vom Montag den Eilantrag eines Mannes ab, der auf einem unbebauten Grundstück in einem Wohngebiet einer südpfälzischen Gemeinde Bäume fürs Fest verkaufen wollte. (Beschluss vom 4. November - Az.: 4 L 1070/10.NW). Der Streit um den Christbaumverkauf hatte schon einmal das Gericht beschäftigt. Ein Nachbar hatte gegen den Verkauf geklagt und im Februar vor dem Verwaltungsgericht recht bekommen. (dpa/ lrs)
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