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11.04.2016 | 09:06 | Naturschutzgesetz 

NRW: Jagdfunktionär wegen illegaler Tierfallen vor Gericht

Ahlen - Ausgerechnet ein Jagdfunktionär muss sich wegen illegaler Tierfallen verantworten: Von Dienstag an steht ein Präsidiumsmitglied des Landesjagdverbandes NRW in Ahlen vor dem Amtsgericht.

Greifvögel sind geschützt
Hat ein Präsidiumsmitglied des Jagdverbandes in NRW das Naturschutzgesetz nicht ganz so ernst genommen? Das prüft jetzt das Amtsgericht in Ahlen. Von Dienstag an wird verhandelt. (c) proplanta
Er soll gegen das Naturschutzgesetz verstoßen haben.

Die Polizei hatte den 61-Jährigen nach einem Tipp von Tierschützern auf frischer Tat ertappt: Als die Beamten im August 2015 das Grundstück in Sendenhorst im Kreis Warendorf betraten, hielt der jetzt Angeklagte einen toten Fasan in der Hand. Den soll er zuvor aus einer illegalen Greifvogelfalle entfernt haben. Anklage erhoben hatte die Staatsanwaltschaft Münster.

Der 61-Jährige lässt nach Angaben des Verbandes sein Amt seitdem ruhen. Er habe seinem Präsidium erklärt, sich keines strafrechtlich relevanten Verhaltens bewusst zu sein. «Wir haben seiner Bitte stattgegeben, mit Blick auf ein Strafverfahren sein Amt so lange ruhen zu lassen, bis eine lückenlose Aufklärung der in Rede stehenden Vorgänge erfolgt ist», teilte ein Sprecher des Verbandes im Januar nach der Anklageerhebung mit.

Besondere Brisanz bekommt die Anklage, weil sich der Landesjagdverband seit Jahren eine heftige Auseinandersetzung mit Nordrhein-Westfalens Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) liefert. Vertreter der gut 87.000 Jäger in NRW hatten viele geplante Änderungen des seit Juli 2015 gültigen neuen Jagdgesetzes scharf kritisiert und mit zahlreichen Kundgebungen Druck gemacht.

Seitdem müssen Jäger mit zahlreichen Einschränkungen leben. So wurde der Abschuss von Hauskatzen verboten und der von Hunden an strengere Voraussetzungen geknüpft. Totschlagsfallen sind mittlerweile verboten. Dagegen wurde die Jagdsteuer in NRW nach Protesten nicht wieder eingeführt. Natur- und Tierschützer hatten die Zugeständnisse kritisiert. Den Jägern wiederum reichten die Nachbesserungen nicht aus und kündigten an, eine Verfassungsklage zu prüfen.
dpa/lnw
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