Dadurch würden Bestrebungen zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, zur Stärkung von Umwelt- und
Naturschutz sowie zum Erreichen der Klima- und Ressourcenziele konterkariert, warnt der
Bundesrat in seiner am vergangenen Freitag verabschiedeten Stellungnahme zu den Vorschlägen zum Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) der EU für 2021 bis 2027. Er betont die Wichtigkeit der Sicherstellung der Finanzierung des nationalen Ausbauziels des Ökolandbaus auf 20 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche (LF) durch die neue GAP.
Zudem fordert die
Länderkammer die Bundesregierung auf, sich in den Verhandlungen auf EU-Ebene „mit Nachdruck“ für ein Beibehalten der Optionen des Kommissionsvorschlags zur
Umschichtung von Mitteln zwischen den beiden Säulen einzusetzen. Für Deutschland müssten die notwendigen Voraussetzungen für eine angemessene Umschichtung in die Zweite Säule mit der notwendigen Balance zwischen den auf die Landwirtschaft gerichteten Zielen der
GAP, der Stärkung vitaler ländlicher Räume sowie ambitionierter Umwelt- und
Klimaziele vorbereitet werden.
Der Bundesrat drängt ferner „mit Nachdruck“ darauf, dass dem Umwelt- und
Klimaschutz in der reformierten
Agrarpolitik ein höherer Stellenwert als bisher eingeräumt werde. Begrüßt wird die Tendenz in den Verhandlungen, für die Festlegung der EU-Kofinanzierungssätze die Kategorie der Übergangsregionen im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (
ELER) wieder einzuführen. Zugleich bekräftigen die Länder aber ihre generelle Ablehnung gegen ein Absenken der EU-Kofinanzierungssätze für die Zweite Säule.
Schließlich betont der Bundesrat, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Ziels, die
Verteilung der Direktzahlungen an die Landwirte ausgewogener zu gestalten, einen angemessenen Spielraum benötigten, um die agrarstrukturelle Vielfalt und die Beschäftigungsverhältnisse im ländlichen Raum genügend berücksichtigen zu können. Der Mittelplafond und die Entscheidung über eine
Degression oder
Umverteilung von Direktzahlungen aufgrund der Obergrenzen müssten in den Mitgliedstaaten beziehungsweise Regionen verbleiben. Die Regelungen zu Degression und Kappung einschließlich der Berücksichtigung der Arbeitskräfte müssten fakultativ sein.