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Insekten brauchen wieder Platz in der Agrarlandschaft

Hannover - Im Kampf gegen das Insektensterben fordert Niedersachsens früherer Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) eine grundlegende Änderung der Agrarpolitik.

Insektensterben
(c) proplanta
Nach einer Anhörung zum Thema im Umweltausschuss des Landtags in Hannover sagte er am Montag: «Steuergelder darf es nur noch für naturverträgliche Bewirtschaftung und kleine Betriebe geben.» Meyer argumentierte, die Agrarfördermittel zielten bisher nur auf wirtschaftliche Intensivierung, so dass für Hecken, Randstreifen und Rettungsinseln für Insekten oft kein Platz sei. «Das Insektensterben ist dramatisch», betonte Meyer. Das hätten auch die zur Anhörung eingeladenen Experten bestätigt.

Der flächendeckende Einsatz von Pestiziden und die Überdüngung machten der Honigbiene und den Wildinsekten den Garaus. Die Landesregierung will künftig die Folgen des Insektensterbens besser erfassen lassen, hatte sie Anfang August auf eine entsprechende große Anfrage der Grünen geantwortet. Studien zeigten teils dramatische Rückgänge von bis zu 80 Prozent, hatte das Umweltministerium betont.

Auf den Roten Listen stehen in Niedersachsen laut Anfrage 1.432 von insgesamt 3.536 dort erfassten Insektenarten. Von den 341 Wildbienenarten seien viele ausgestorben oder verschollen, bei den insektenfressenden Vögeln hätten sich die Bestände in den vergangenen zwölf Jahren fast halbiert.
dpa/lni
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trakifreund schrieb am 28.08.2018 11:52 Uhrzustimmen(25) widersprechen(14)
dieser Forderung kann man nur beipflichten.
Die Förderung der Agrarkonzerne ist schon lange fehl am Platze.
Die angedachte Änderung zur GAP 2020 geht in die richtige Richtung.
Förderung nach Betrieb mit höchstens € 100.000,00, wobei ab 60.000.00 €uro abgestockt wird.
Die Grundlage sollte die bewirtschaftete Fläche sein und der Hektar mit sollte mit € 400,00 bewertet werden. Dies würde den kleinen Betrieben zugute kommen.
Großbetriebe, die sich deswegen aufteilen um an die Förderung zu kommen, sollten gänzlich für mindestens 5 Jahre von der Förderung ausgeschlossen werden.
Bei GmbH´s ist ein besonderes Augenmerk auf die Gesellschafter zu legen. Sind in mehreren GmbH`s die gleichen Gesellschafter, sind diese von der Förderung auszuschließen.
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