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04.01.2019 | 09:39 | Kleine Betriebe erhalten und stärken 

Rheinland-Pfalz erleichtert Bildung von Erzeugerorganisationen im Obstbau

Mainz - Das Land Rheinland-Pfalz hat für Erzeugerorganisationen im Obstbau den Mindestwert für die vermarktete Ware von 10 auf 5 Millionen Euro herabgesetzt.

Erzeugerorganisation im Obstbau
(c) proplanta
Die entsprechende Landesverordnung zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation für Obst und Gemüse ist jetzt in Kraft getreten.

„Erzeugerorganisationen bündeln das Angebot, unterstützen den Erhalt kleinerer Betriebe und stärken die Marktposition der Erzeuger. Mit der Neuregelung tragen wir zu einer weiterhin leistungsfähigen Vermarktungsstruktur im Obstbau bei“, hat Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing betont.

Der Minister wies darauf hin, dass mit der Anerkennung als Erzeugerorganisation die Möglichkeit eröffnet werde, EU-Fördermittel für Investitionen, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Beratung in Anspruch zu nehmen.

Die Landesverordnung regelt die Mindestanforderung für die Anerkennung von Erzeugerorganisationen im Gemüse- und Obstbau. Eine Organisation muss mindestens 50 Mitglieder haben. Neu ist, dass der Mindestwert der vermarkteten Erzeugung im Obstbau von 10 auf 5 Millionen Euro herabgesetzt wird. Im Gemüseanbau gibt es keine Änderung.

Das Land Rheinland-Pfalz reagiert damit auf die sich verändernde Anbaustruktur. Der Gemüsebau verzeichnete hohe Zuwachsraten. So hat sich die Anbaufläche in Rheinland-Pfalz von 14.000 ha im Jahr 2000 auf inzwischen ca. 19.500 ha erhöht, der Schwerpunkt des Anbaus liegt in der Vorderpfalz. Demgegenüber hat sich die Anbaufläche von Baumobst in Rheinland-Pfalz von ca. 4.800 ha im Jahr 2012 auf ca. 3.700 ha im Jahr 2016 verringert. Im gleichen Zeitraum ist die Anzahl der Betriebe von ca. 1.700 auf ca. 700 zurückgegangen. Das Zentrum des Obstbaus liegt in Rheinhessen.

Ziel der Anerkennung und Förderung von Erzeugerorganisationen ist es, das Angebot der Erzeuger von Obst und Gemüse zu bündeln und damit ihre Verhandlungsposition gegenüber dem Groß- und Lebensmitteleinzelhandel zu stärken.
mwvlw-rlp
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