Davon geht zumindest der niederländische
Bauernverband (LTO) in seinem Anfang Dezember veröffentlichten
Milchpreisvergleich aus. Demnach zahlten die 15 in der Erhebung erfassten Molkereiunternehmen aus neun EU-Ländern im Berichtsmonat für eine Standardmilch mit 4,2 % Fett und 3,4 % Eiweiß im
Schnitt 36,86 Cent/kg Milch; das waren 0,12 Cent mehr als im September. Das Vorjahresniveau wurde um 7,0 Cent oder 23,6 % übertroffen.
Am stärksten hob im Oktober die britische
Dairy Crest die Auszahlungsleistung an, nämlich um umgerechnet 2,9 Cent auf 35,43 Cent/kg. Gemessen am gleitenden Zwölfmonatsmittel von 31,29 Cent liegt dieses Unternehmen aber weiterhin auf dem letzten Platz des LTO-Vergleichs.
Mehr Geld für die Anlieferungsmilch bezahlten auch
Arla Foods mit einem Zuschlag von 0,7 Cent auf 37,17 Cent/kg sowie Friesland-
Campina mit einem Plus von 1,2 Cent auf 40,61 Cent/kg. Freuen konnten sich aber auch die Lieferanten des Deutschen Milchkontors (DMK). Diese bekamen ihren Rohstoff gegenüber September um 1,0 Cent höher vergütet und erhielten 38,85 Cent/kg.
Die
Müllermilch aus Leppersdorf veränderte dagegen ihren Ankaufspreis nicht und bezahlte die Milch unverändert mit 38,75 Cent/kg. Beide deutschen
Molkereien übertrafen damit den Durchschnitt im LTO-Vergleich um jeweils rund 2 Cent.
Im Vergleich zu Oktober 2016 erlösten die DMK-Erzeuger laut niederländischem Bauernverband 42,5 % mehr Geld für ihre Milch; bei Müller belief sich das Plus auf 35,5 %. Etwaige Nachzahlungen sind hierbei nicht berücksichtigt.
Beim gleitenden Zwölfmonatsmittel sieht das Bild für die beiden deutschen
Milchverarbeiter allerdings nicht mehr ganz so günstig aus. Die
DMK bringt es bei dieser Messzahl auf 33,02 Cent und Müller auf 33,42 Cent, was jeweils knapp unter dem Durchschnitt aller betrachteten EU-Molkereien von 33,61 Cent liegt.
Für November oder Dezember hat laut
LTO mit Ausnahme von Dairy Crest kein weiteres Unternehmen Preiserhöhungen inAussicht gestellt. Die großen Molkereien wie Arla,
Friesland Campina oder DMK kündigten unveränderte Auszahlungsleistungen an.