In der Hoffnung, dass das
Unwetter so schnell vorbeizieht wie es gekommen ist, denkt man nicht daran z.B. ein Fußballspiel zu unterbrechen. Aber aufgepasst, dies könnte schwerwiegende Folgen haben, wie ein Beispiel aus Lage in Ostwestfalen zeigt. So wurden im Jahr 2008, wie Zack und Kollegen in der Zeitschrift Rechtsmedizin berichten, während eines Lehrgangs, 19 Fußballtrainer auf dem Sportplatz durch einen einschlagenden Blitz verletzt.
Blitzschläge auf Fußballplätzen werden relativ häufig beobachtet. Zwischen 1995 und 2008 ereigneten sich in Deutschland mindestens neun Blitzunfälle, bei denen pro Fall zwischen 5 und 64 Personen geschädigt wurden. Insgesamt wurden ein Todesfall und 179 verletzte Personen gezählt.
Grund für diese relativ geringe Todesrate könnte, so die Autoren, die Form der Energieübertragung sein. Beim Blitzschritteffekt läuft oder steht die Person mit gespreizten Beinen bis zu 200 m vom Blitzeinschlag entfernt. Der Strom tritt über ein Bein in den Körper ein und über das andere wieder aus. Dieser im Körper zirkulierende Strom hat ein weitaus geringeres Gefährdungspotenzial als ein direkter Treffer, bei dem der Hauptanteil des Stromes den Körper passiert.
Rechtsmediziner der Universität Rostock berichten von einem Blitzunfall unter einem Baum, bei dem ein Mann getötet und zwei Frauen verletzt worden sind. Der Verstorbene wies einen direkten Treffer am Hinterkopf sowie angesengte Haare und Beschädigungen der Kleidung auf. Eine drei Stunden nach dem Unfall festgestellte Blitzfigur an der Außenseite der linken Hüfte war nach 19 Stunden nicht mehr wahrnehmbar. Solche Hautveränderung nach Blitzschlag hat bereits der Heidelberger Gerichtsmediziner B. Mueller in seinem Lehrbuch „Gerichtliche Medizin" Springer Verlag 1953 (S. 516-517) in Zusammenarbeit mit dem Karlsruher Gerichtsarzt H. Rüdinger beschrieben. Hier war ein Mann, der unter einem Baum Schutz gesucht hatte, infolge eines Überschlagseffektes (d.h. der Blitz schlägt in ein Objekt ein, wodurch immer noch ein Teil der Energie auf die in der Nähe befindlichen Personen übertragen wird) zu Tode gekommen (s. Abb.).