Heute gibt die Pflanzenschutzexpertin H. Saddedine aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis praktische Empfehlungen zum Wachstumsreglereinsatz und zur Phomabekämpfung.
Größere Fehlstellen am Vorgewende oder auf Kuppen sind aus Sicht der Beraterin der bisherigen Trockenheit geschuldet. Mit Beginn der kühlen Nächte wurden nur noch einzelne
Schädlinge in den
Gelbschalen gefangen.
In den weit entwickelten Beständen waren Ende September erste Infektionen mit der Wurzelhals- und Stängelfäule (Phoma) sichtbar, die sich aber wegen der geringen Luftfeuchtigkeit nicht weiter ausbreiten. Herrschen in nächster Zeit milde Temperaturen vor, müssen die weit entwickelten Bestände im Wachstum gebremst werden.
Der Raps sollte als kräftige Pflanze mit gut entwickelter Pfahlwurzel in den Winter gehen. Dabei darf die Pflanze in der Entwicklung nicht über das Rosettenstadium mit 8–10 (max. 12) entwickelten Blättern hinausgehen. Ein Überwachsen bzw. Schossen vor Winter hat
Frostschäden zur Folge und erhöht die Gefahr der Auswinterung.
Ein Überwachsen droht bei zu früher Saat, zu dichten Beständen (optimal sind 30-40 Pflanzen/m² bei Hybriden und 40-50 Pflanzen/m² bei Liniensorten) oder einem langen milden Herbst mit hoher N-Nachlieferung.
Behandlungstipps der Donaueschinger Pflanzenschutzberaterin
Eigene gefährdete Bestände beobachten und spätestens zum 6-Blattstadium einen Wachstumsregler-Einsatz abschätzen. Die Aufwandmenge richtet sich nach dem Ziel der Maßnahme. Für eine Wuchsregulierung reichen verringerte Mengen. Bei Wasserknappheit evtl. auf die Behandlung verzichten.
Auf gefährdeten Standorten (Tal- oder Schattenlagen), die Ende September schon einen Befall mit Wurzelhals- und Stängelfäule zeigten, wird die volle Aufwandmenge empfohlen. Bei ungleichmäßig entwickelten Beständen sollten die kleinen Pflanzen 3-4 Blätter zum Zeitpunkt der Behandlung entwickelt haben. Für eine gute Wirkung ist wüchsige Witterung nötig. Mittelbeispiele: Folicur, Carax, Efilor, Orius, Tilmor, Toprex, Matador.
Bitte beachten:- Keine Anwendungen bei Nachtfrostgefahr
- Änderung der Bienengefährlichkeit bei Tankmischungen mit Insektiziden
- Abstandsauflagen zu Oberflächengewässer
(Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 11.10.2018)