Das teilte die Organisation am Donnerstag mit. Das Gericht hatte am Mittwoch einen entsprechenden Eilantrag mit der Begründung abgelehnt, dass der Nabu nicht antragsbefugt sei.
Trotz dieser Entscheidung darf das Insektizid aber auch weiter nicht in Gebieten verteilt werden, in denen nach Anordnung der unteren Naturschutzbehörde bereits die
Ausbringung untersagt worden war. Dazu gehören beispielsweise Gebiete, in denen es Adlerhorste gibt.
Laut Nabu begrenze das Verwaltungsgericht die Antragsbefugnis der Umweltorganisation auf umweltbelastende Vorhaben.
Umweltverbände könnten jedoch auch gegen umweltbelastende Handlungen vorgehen, meint der Bund.
«Wir haben die schwerwiegenden Auswirkungen des Totalinsektizids «Karate Forst» auf Insekten und Vogelwelt nachgewiesen», erklärte Friedhelm Schmitz-Jersch, Vorsitzender des Nabu Brandenburg.
Nach Angaben des Landesbetrieb Forst sei der Einsatz des Mittels notwendig, um den Totalverlust von mindestens 3.000 Hektar Wald durch den Kiefernschädling Nonne zu verhindern.
Seit vergangener Woche fliegen Hubschrauber des Landesbetriebs Forst Brandenburg über
Wälder im Landkreis Teltow-Fläming und versprühen das umstrittene Insektizid. Kommende Woche solle die Ausbringung des Mittels in den Gemeinden Borkheide, Borkwalde sowie dem Beelitzer Ortsteil Fichtenwalde (Potsdam-Mittelmark) beginnen, wie Einsatzleiter Michael Kopka am Mittwoch sagte.