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13.03.2019 | 14:13 | Lebensmittelskandale 

Verbraucher sollen schneller von Lebensmittelverstößen erfahren

Berlin - Amtliche Erkenntnisse zu Lebensmittelskandalen und Hygieneverstößen sollen nach dem Willen der großen Koalition künftig sechs Monate lang publik gemacht werden - und das schnell.

Lebensmittelskandale
Werden in Gaststätten oder Lebensmittelbetrieben Grenzwertverstöße und Betrügereien aufgedeckt, müssen Behörden das öffentlich machen - doch für wie lange? Die nun geplante Neuregelung stößt auf Kritik. (c) proplanta
Die Behörden sollten darüber «unverzüglich» öffentlich informieren, heißt es in einem Änderungsantrag von Union und SPD, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Diese Klarstellung solle verhindern, dass es wie bisher teils Verzögerungen von mehreren Monaten zwischen der Feststellung von Verstößen und einer Veröffentlichung gibt. Verbraucherschützer kritisierten die Gesetzespläne als unzureichend.

Die Neuregelung soll voraussichtlich an diesem Donnerstag im Bundestag verabschiedet werden. Sie kommt einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018 nach, das Veröffentlichungen mit Namen von Hersteller und Produkt gestattet hatte, aber eine Regelung zur Dauer verlangte. Die Richter setzten der Politik dafür eine Frist bis zum 30. April. Ernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) hatte einen Entwurf auf den Weg gebracht, der eine Spanne von sechs Monaten bis zum Löschen der Informationen vorsieht. Generell müssen Ämter über erhebliche Verstöße gegen Grenzwerte und Hygienevorgaben informieren.

Ergänzt werden soll nun außerdem, dass auch Nachweise verbotener oder nicht zugelassener Stoffe publik zu machen sind. Dies soll nicht für Verstöße gegen Bau-Anforderungen oder Mitteilungs- und Aufzeichnungspflichten gelten, wenn sie nicht zu besonders nachteiligen Folgen für Verbraucher führen oder keine große Zahl von Verbrauchern betreffen. Künftig sollen die Behörden ebenfalls «unverzüglich» öffentlich machen, wenn der Mangel beseitigt worden ist. Die Bundesregierung wird aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern schnell einen bundesweit einheitlichen Bußgeldkatalog zu schaffen.

Die ernährungspolitische Sprecherin der SPD, Ursula Schulte, sprach von einem «wichtigen Schritt zur Stärkung der Verbraucherinformation und zur Erleichterung der Veröffentlichung». Aufgenommen würden auch Forderungen des Bundesrates, doppelte Untersuchungen von Proben in zwei separaten Labors zu streichen. Da die Länder meist nur über ein akkreditiertes Labor verfügten, habe dies zu Schwierigkeiten geführt.

Die Verbraucherorganisation Foodwatch kritisierte dagegen, auch mit den neuen Regeln komme nur ein Bruchteil aller Verstöße überhaupt ans Tageslicht. Bürger würden es weiter nur in Ausnahmefällen erfahren, wenn Lebensmittelbetriebe gegen Gesetze verstoßen. Nötig sei eine Veröffentlichung ausnahmslos aller Kontrollergebnisse. Dies schaffte Klarheit, biete Anreize für Betriebe, sich jeden Tag an Vorgaben zu halten, und sei die beste Werbung für alle sauber arbeitenden Firmen.

Auch die Verbraucherzentralen hatten eine längere Veröffentlichung als für sechs Monate verlangt. Das Gastgewerbe warnte dagegen vor einer unkontrollierbaren Informationsverbreitung im Internet und forderte eine Frist von maximal einem Monat, um Risiken zu senken.
dpa
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