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13.12.2018 | 11:50 | Gerichtsverfahren 

Verwaltungsgerichtshof prüft neue Lebensmittel-Kontrollbehörde

München - Die neue Spezialbehörde zur Überwachung großer Lebensmittelbetriebe im Freistaat wird endgültig zum Fall für den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

Lebensmittelkontrolle Bayern
(c) proplanta
Das Umweltministerium legt wie erwartet Berufung gegen mehrere Regensburger Gerichtsurteile ein, mit denen die Spezialkontrolleure ausgebremst wurden und in denen die Rechtsgrundlage für die Behörde bemängelt wurde. «Mir ist wichtig, dass die Einzelfälle jetzt rechtlich abschließend geklärt werden», sagte Umwelt- und Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) am Mittwoch. «Der Blick auf das wichtige Ziel der Reform darf nicht durch formale rechtliche Fragen verstellt werden.»

Die neue Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit (KBLV) hatte Anfang des Jahres ihre Arbeit aufgenommen. Sie war als Konsequenz diverser Lebensmittel-Skandale geschaffen worden. Große, überregional tätige Lebensmittelfirmen und sogenannte risikoreiche Betriebe werden seither nicht mehr von den Landratsämtern kontrolliert, sondern von der KBLV mit Hauptsitz in Kulmbach.

Dagegen wehrten sich mehrere Betriebe aus Niederbayern und der Oberpfalz vor dem Verwaltungsgericht Regensburg - mit Erfolg: Die Richter wiesen Bescheide der Spezialbehörde, mit der diese ihre Kontroll-Zuständigkeit anzeigte, als rechtswidrig zurück. Begründung: Die zugrundeliegende Rechtsvorschrift verstoße gegen den verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgrundsatz, weil nicht klar genug geregelt sei, in welchen Fällen künftig die Spezialbehörde für Unternehmen zuständig sein soll und nicht mehr das Landratsamt.

Glauber betonte nun: «Die Einrichtung der KBLV als bayernweite Kontrollbehörde für komplexe Betriebe steht nicht in Frage. Wir brauchen eine gute und effektive Kontrolle im Lebensmittelbereich.» Er verwies auch auf ein gegenteiliges Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburgs. Dort hatten die Richter keinen Verstoß gegen den Bestimmtheitsgrundsatz erkannt und eine Klage abgewiesen.
dpa/lby
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