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27.02.2016 | 08:53
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Lebensmittelwarnung.de bündelt Rückrufe

Süßigkeiten-Rückruf
(c) proplanta

Plastik in der Schokolade - Zur Rechtslage bei Rückrufen



Es ist eine der größten Rückrufaktionen in der Geschichte der Lebensmittelindustrie: In mehr als 50 Ländern hat der Süßwarenproduzent Mars Schokoriegel zurückgerufen. Sind die Hersteller dazu verpflichtet? 

Ja, denn laut deutschem und EU-Lebensmittelrecht müssen Lebensmittel sicher sein. Sie dürfen also nicht mit Salmonellen belastet, mit Dioxin verseucht oder mit Fremdkörpern verunreinigt sein. Sobald den Herstellern ein solcher Fall bekannt wird, müssen sie eine Rücknahme oder einen Rückruf veranlassen - je nachdem, ob das Produkt schon beim Verbraucher angekommen ist (Rückruf) oder nicht (Rücknahme). Wird der Hersteller nicht selbst tätig, ordnen die Behörden einen Rückruf an.

Wer als Verbraucher ein unsicheres Lebensmittel findet, kann kostenlos eine Probe von den Ämtern für Lebensmittelüberwachung untersuchen lassen. Einen Rechtsanspruch darauf, das Produkt vom Hersteller ersetzt zu bekommen, gibt es laut Verbraucherzentrale jedoch nicht.
dpa
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Kommentare 
Sabbelsine schrieb am 29.02.2016 11:06 Uhrzustimmen(84) widersprechen(100)
Das stimmt leider nicht, denn dort werden nur überregionale Rückrufaktionen bekanntgegeben. Regionale tauchen da meist nicht auf. zB. Wenn ein Hofladen irgendwie misst gebaut hat. Nett ist http://www.rueckrufaktion.net Hier die Warnung, die nicht auf lebensmittelwarnung.de veröffentlicht wurde http://tinyurl.com/sabbelsine LG Sabbelsine
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