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27.03.2008 | 17:57 | Vogelgrippe 

Kein Vogelgrippevirus H5N1 in NRW - Aufstallungspflicht für Geflügel kann gelockert werden

Recklinghausen - Das Vogelgripperisiko ist in Nordrhein-Westfalen deutlich gesunken, so dass die strengen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Seuchengefahr gelockert werden können.

Vogelgripperisiko in NRW deutlich gesunken
Zu diesem Schluss kommt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, nachdem es eine flächendeckende Untersuchung an Wildvögeln in Risikogebieten ausgewertet hat.

Knapp 1.200 Kotproben von Wildgeflügel wurden im Auftrag des LANUV in den Chemischen und Staatlichen Veterinäruntersuchungsämtern auf Influenzaviren untersucht. Lediglich bei 41 Proben wurden überhaupt Grippeviren (Influenza A) festgestellt. Dabei waren jedoch nicht die gefährliche Kombination H5N1 oder der für das Geflügel hoch ansteckende Typ des H7-Virus feststellbar.

Zum Schutz vor der Ausbreitung der unter dem Begriff „Vogelgrippe“ bekannten Viren H5N1 und H7 schreibt die Geflügelpest-Verordnung des Bundes eine generelle Pflicht zur Aufstallung von Geflügel vor. Ausnahmen von dieser Pflicht wurden in Nordrhein-Westfalen in Risikogebieten im Winterhalbjahr nicht erteilt. Risikogebiete sind Landschaftsgebiete mit vielen Wasserwildvögeln, z. B. Wildgänsen. Diese befinden sich in Nordrhein-Westfalen zum Beispiel am Niederrhein, Steinhorster Becken oder die Weserrandgebiete in der Gemeinde Petershagen.

Da in den Untersuchungen kein Vogelgrippevirus nachgewiesen wurde und mittlerweile im beginnenden Frühjahr die Zugvögel wie zum Beispiel Wildgänse wieder in Norden ziehen, ist das Vogelgripperisiko deutlich gesunken. Daher können von den Kreisen wieder Ausnahmen von der Aufstallungspflicht zugelassen werden - auch in den ornithologischen Risikogebieten.

Für Deutschland wurde inzwischen von der internationalen Tierseuchenorganisation OIE festgestellt, dass die bisherigen Fälle der Vogelgrippe z.B. in Brandenburg erloschen
sind. Daher gilt Deutschland derzeit als frei von Vogelgrippe. (PD)
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