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10.09.2009 | 20:32 | Biotoxine 

EFSA bestätigt BfR-Position zu Nachweismethoden für Algentoxine in Muscheln

Berlin - Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat Höchstmengen und Nachweismethoden für marine Biotoxine in Muscheln bewertet.

Algentoxine in Muscheln
Miesmuscheln (c) proplanta
In der Folge sollen in der EU-Kommission Strategien zur Kontrolle dieser Toxine in Muscheln beraten werden, für deren Nachweis bis heute ein Tierversuch an Mäusen als Referenzmethode vorgeschrieben ist. „Mit chemisch-analytischen Methoden kann der Tierversuch ersetzt werden“, sagt BfR-Präsident Prof. Dr. Dr. Andreas Hensel. „Die Methoden tragen außerdem zur Verbesserung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes bei, weil sich mit ihnen marine Biotoxine sicherer nachweisen lassen.“ Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat 2009 eine leistungsfähige chemisch-analytische Methode veröffentlicht, mit der marine Biotoxine auch unterhalb der geltenden Höchstmengen nachgewiesen werden können.

Muscheln, die Toxine enthalten, können beim Verzehr Erkrankungen wie Durchfall oder Lähmungen verursachen und in seltenen schwerwiegenden Fällen zum Tod führen. Marine Biotoxine werden von bestimmten Algenarten erzeugt und reichern sich in Muscheln an. Um Verbraucher vor diesen Giften zu schützen, untersucht die amtliche Lebensmittelüberwachung Muscheln auf diese Stoffe. Als Nachweismethode ist in der EU bislang der so genannte „Maus-Bioassay“ vorgeschrieben. Dabei wird Mäusen ein Extrakt aus dem zu untersuchenden Muschelgewebe in die Bauchhöhle gespritzt. Der Tod der Mäuse gilt als Nachweis von marinen Biotoxinen.

Bereits 2005 hat das BfR in einem Positionspapier zur Analytik mariner Biotoxine empfohlen, dass Lebensmittelproben mit chemisch-analytischen Methoden untersucht werden sollen. Das BfR hält den Maus-Bioassay als Referenzmethode für unzureichend, weil sich mit dieser Methode nicht sicher bestimmen lässt, ob marine Biotoxine in Muscheln enthalten sind und ob die gesetzlichen Höchstmengen eingehalten werden. Chemisch-analytische Methoden sind geeignete Alternativen, mit denen der gesundheitliche Verbraucherschutz besser gesichert werden kann. Außerdem sind sie aus Gründen des Tierschutzes dem Maus-Bioassay vorzuziehen. Die BfR-Position wird in einer Serie von Stellungnahmen der EFSA bestätigt.

Das Nationale Referenzlabor zur Überwachung von marinen Biotoxinen im BfR verfolgt seit Jahren die Weiterentwicklung der chemisch-analytischen Methoden. In Kooperation mit den Überwachungsbehörden, dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit und mit internationaler Beteiligung wird zurzeit ein Nachweisverfahren standardisiert. Die Standardisierung ist die Voraussetzung dafür, dass das Nachweisverfahren als Referenzmethode in der EU anerkannt wird.

Das BfR wird den Ersatz der Tiermethode durch chemisch-analytische Methoden zum Nachweis von marinen Biotoxinen in Muscheln weiterhin mit Nachdruck verfolgen. Der Ersatz des Maus-Bioassays wäre sowohl für den gesundheitlichen Verbraucherschutz als auch für den Tierschutz ein Fortschritt. (BfR)
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