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12.03.2010 | 22:25 | Artenschutzabkommen  

CITES-Konferenz in Doha (Katar)

Bonn - Ab Samstag tagt bis zum 25. März die 15. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutz Abkommens (CITES) in Doha, Katar.

CITES-Konferenz in Doha (Katar)
Auf der Tagesordnung stehen insgesamt 41 Listungsanträge sowie zahlreiche Diskussionspapiere und Entschließungsanträge zum Artenschutz. Die Verhandlungen werden sich unter anderem mit der Verbesserung des Schutzes für Elefanten, Eisbären, Tigern, Thunfischen, Rosa und Rote Korallen und Haien befassen. Für die 15. CITES-Vertragstaatenkonferenz haben die EU-Mitgliedstaaten die Aufnahme des Heringshais (Lamna nasus) und des Dornhais (Squalus acanthias) in Anhang II des Übereinkommens vorgeschlagen. Die beiden von Deutschland ausgearbeiteten Listungsvorschläge zielen nicht auf ein internationales Handelsverbot dieser Haiarten ab, sondern auf eine nachhaltige Bewirtschaftung der Bestände sowie eine Kontrolle der Ein- und Ausfuhren von Fleisch und Flossen für den internationalen Markt. Von der Aufnahme der beiden Arten in den Schutz wäre z. B. auch der Handel mit den sog. „Schillerlocken“, den geräucherten Bauchlappen des Dornhais, betroffen.

Beide Hai-Arten kommen in kühlen bis temperierten Meeresregionen des Atlantiks und Pazifiks vor und sind - wie viele andere Knorpelfische - durch ein langsames Wachstum und eine späte Geschlechtsreife gekennzeichnet. Das macht sie sehr anfällig für eine Übernutzung, die sowohl im Rahmen gezielter Befischung, als auch durch Beifang in den letzten beiden Jahrzehnten dramatische Ausmaße angenommen hat.

Einige Versuche in der Vergangenheit, wirtschaftlich relevante marine Arten aufzunehmen (z. B. Thunfisch, Seehecht), scheiterten u.a. am Widerstand großer Fischereinationen (z. B. Japan), da diese die alleinige Zuständigkeit in Sachen Fischerei für die FAO und einige Regionale Fischereiabkommen (RFMO) reklamierten. Die Befürworter von CITES-Listungen mariner Arten vertreten hingegen die Auffassung, dass bestehende Managementabkommen den teils dramatischen Rückgang der fraglichen Arten nicht haben aufhalten können und die Konvention ein notwendiges und ergänzendes Regulativ für die nachhaltige Nutzung darstellt.

Besonders kontrovers dürfte der von Monaco eingereichte Antrag hervorrufen, den Blauflossen-Thunfisch (Thunnus thynnus) in Anhang I streng zu schützen. Er fordert ein (zumindest vorübergehendes) Handelsverbot für eine kommerziell außerordentlich bedeutsame Art. Die Kontrollmechanismen des regionalen Fischereiabkommens zum Schutz des Atlantischen Tunfisches  (ICCAT) konnten den dramatischen Rückgang der Bestände bislang nicht Einhalt gebieten.

 
Hintergrund CITES-Vertragsstaatenkonferenz:

Die Völkergemeinschaft hat am 3. März 1973 das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES, Convention on International Trade in Endangered Species) beschlossen. Dieses hat sich zu einem der wirksamsten internationalen Übereinkommen im Bereich des Naturschutzes und zu einem der wichtigsten multilateralen Biodiversitätsübereinkommen zur nachhaltigen Nutzung von wildlebenden Tier- und Pflanzenarten entwickelt. Ihm gehören heute weltweit 175 Staaten an. Dieses Übereinkommen, nach dem Unterzeichnungsort auch Washingtoner Artenschutzübereinkommen genannt, schützt derzeit etwa 5.000 Tier- und 28.000 Pflanzenarten, die je nach Gefährdung in drei Anhängen aufgeführt sind. 95% dieser Tier- und Pflanzenarten sind grundsätzlich nach den Regeln der naturverträglichen Nutzung handelbar. Diese Arten, aber auch daraus hergestellte Teile und Erzeugnisse dürfen in der Regel nur mit einem CITES Dokument ein- und ausgeführt werden.

Um die Anhänge mit den geschützten Arten sowie die Regelungen und ihre Auslegung anzupassen, findet regelmäßig alle 2, 5 bis 3 Jahre die Vertragsstaatenkonferenz statt. (BfN)
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